Frage an Heide Rühle von Uwe V. bezüglich Soziale Sicherung
Sind Abgeordnete des EU-Parlaments die aus Deutschland stammen eidesstattlich auch an das Grundgesetz gebunden
hier soziale Thematik
mfg
Sehr geehrter Herr Veit,
vielen Dank für Ihre Anfrage, und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz müssen sich alle drei Staatsgewalten an Recht und Gesetz, somit insbesondere auch an das Grundgesetz, halten. Dies ist eine der wesentlichen Grundlagen des Rechtsstaatsprinzips. Die/der deutsche BundespräsidentIn, BundeskanzlerIn und die BundesministerInnen leisten zudem nach den Artikeln 56 und 64 Grundgesetz einen Amtseid, in dem sie schwören, "das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes [zu] wahren und [zu] verteidigen (...)".
Grundlage für die Arbeit der europäischen Institutionen sind hingegen die europäischen Verträge und andere europäische Beschlüsse wie zum Beispiel das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments. Die Wahl der Abgeordneten findet zwar nach den jeweiligen nationalen Wahlgesetzen statt, auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Regelungen, jedoch vertreten die gewählten Abgeordneten formal alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft.
Ich hoffe, damit konnte ich Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Heide Rühle