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Heide Rühle
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Heide Rühle von Gerhard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Rühle,

durch das Melderechtsrahmengesetz sind die Meldebehörden in Deutschland verpflichtet,
die Daten aller 17jährigen an das Amt für Bundeswehrverwaltung zum Zwecke der Werbung
zu übermitteln. Die Grünen im Deutschen Bundestag stellten einen deutlichen Wettbewerbsnachteil zum Nachteil von zivilen Freiwilligendiensten und zivilen Mitbewerbern fest.
Dazu:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_frithjof_schmidt-575-37935--f329717.html#q329717

Dr. Schmidt teilte mir mit: Ihre Bedenken im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den
Unlauteren Wettbewerb sind nachvollziehbar und deshalb werden wir das juristisch prüfen.

Meine Fragen an Sie:

Ist die Wettbewerbsverzerrung mit EU-Recht vereinbar?
Falls nein: Was werden Sie tun?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Verteidigungspolitik ist eine nationale, hoheitliche Aufgabe. So lange die jedem Unionsbürger zustehenden Grundrechte der Europäischen Union gewahrt bleiben, fällt es in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Mitgliedsstaates, ob und wie er seinen Wehrdienst strukturiert und die Rekrutierung seiner Soldatinnen und Soldaten gestaltet.

Über die von Ihnen beschriebene Praxis müssen im Zweifelsfall die deutschen Gerichte, Behörden oder der Deutsche Bundestag entscheiden. Die Europäische Union hat keinerlei Kompetenzen in diesem Bereich, auch das EU-Wettbewerbsrecht greift in diesem Sinne nicht.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Herr Schmidt bei der von Ihnen verlinkten Antwort eine Wettbewerbsverzerrung im juristischen Sinne meinte.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle