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Heide Rühle
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Frage von Maurice F. •

Frage an Heide Rühle von Maurice F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Rühle,

ich möchte Ihnen eine Frage zum allgemeinen Umgang mit der geplanten Obsolezens in der Europäischen Union stellen.
Mich interessiert besonders ihre persönliche und auch die Haltung Ihrer Fraktion.

Viele Unternehmen planen die Verbrauchszeit von ihren Produkten, um einen neukauf zu erzwingen. Wie wollen Sie (und auch Ihre Fraktion bzw. die EU Kommission) dagegen vorgehen?

Besonders ersichtlich ist dies im bereich der Glühlampen, Energiesparlampen und der LED Lampen, die alle samt jehweils in einer ähnlichen Lebensdauer gehalten werden. Hier ist jedoch auch geschichtlich zu belegen, dass dies nicht notwendig ist sondern dem Selbstschutz der Industrie dient. Wie können hier die Verbraucher geschützt werden, so dass Jemand mit einem Einkommen von 600€ sich nicht zu oft neue Produkte kaufen muss?

Ich denke hierbei auch an folgende Bereiche: Kleidung, Büro Bedarf (Drucker, Stifte, PCs), Lampen, Kleinelektronik.

Gibt es bestrebungen in der EU die geplante Obsolezens auf einen höheren Stand zu bringen oder gaar zu "bekämpfen"? - z.B. eine normerhöhung für Hosen?

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Ferdinand

PS: Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu allgemein.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ferdinand,

es widerspricht zutiefst dem Gedanken der Nachhaltigkeit, die Lebensdauer von Produkten mutwillig zu begrenzen, um Konsumenten zum Kauf eines neuen Produktes zu bewegen. Ich lehne diese Art von "geplanter Obsoleszenz" ab und halte sie auch für rechtswidrig.

In der Antwort auf die Anfrage eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission anerkannt, dass die geplante Obsoleszenz aufgrund unterschiedlicher europäischer Regelungen rechtswidrig ist. Die Antwort der Kommission finden Sie auf der Homepage des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/sides/getAllAnswers.do?reference=E-2011-002875&language=DE

Da die Europäische Union bei der Durchsetzung von Unionsrecht auf die Mitgliedsstaaten angewiesen ist, ist es Aufgabe der Marktüberwachungs- und gegebenenfalls der Kartellbehörden der Mitgliedsstaaten gegen geplante Obsoleszenzen vorgehen. Leider haben die Mitgliedsstaaten immer mehr Personal bei den Marktüberwachungsbehörden eingespart, so dass immer weniger Bereiche kontrolliert werden können. Zudem ist die Praktik schwer nachweisbar.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass nachgewiesene Obsoleszenz-Praktiken nicht zu einer Verurteilung der Täter führen, wäre es durchaus angebracht, die bestehenden Regelungen zu verschärfen. Eine entsprechende Initiative der Europäischen Kommission würde ich in jedem Fall begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Heide Rühle