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Heide Rühle
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Frage von Elisabeth F. •

Frage an Heide Rühle von Elisabeth F. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Rühle ,

Trotz Ihrer Antworten bzgl. Halal-Fleisch und den Produkten die mit diesem Fleisch hergestellt werden bleibt doch noch eine Frage die ich nochmals erneuern möchte :
Ist eine Kennzeichnung dieser Produkte vorgesehen ?
Wenn nicht was spricht dagegen ?
Wenn nicht:Werden die Bürger über diese Schlachtmethode informiert ? Die wenigsten wissen was das bedeutet , die meisten würden es ablehnen diese Produkte zu kaufen.
Wenn nicht gekennzeichnet wird ,bedeutet es also: Dass man egal was man an Fleisch-oder Wurstwaren kauft ,damit rechnen muss dass geschächtete Tiere verarbeitet wurden.
Da ich es mir inzwischen zur Gewohnheit gemacht habe nachzufragen muß ich feststellen dass man nur ein Schulterzucken erntet oder großes Staunen hervorruft wenn man sich in Großküchen , Restaurants oder im Supermarkt danach erkundigt.
Der Lösungsvorschlag von "PETA" einfach kein Fleisch mehr zu essen erscheint mir da doch etwas sehr einfach .
Die zweite Frage betrifft die Freigabe von Pestiziden die für die BRD nicht mehr erlaubt sind aber durch die Anpassung an die EU jetzt auch bei uns wieder zugelassen werden .
Welchen Sinn ergibt es für den Bürger zu einer Gemeinschaft zu gehören (die immer mehr in der Kritik steht Beispiel Sicherungsverwahrung) wenn unsere deutschen Maßstäbe dadurch ausser Kraft gesetzt werden und für den Bürger zur Verschlechterung der Lebensumstände führt ?

Ich wende mich mit dieser Frage gezielt an die EU da ich von Frau Aigner diesbezüglich keine Antwort bekam , die Dioxin-Geschichte war wohl zu zeitraubend .

Mit freundlichen Grüßen
E.Funk

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Funk,

vielen Dank für Ihre Frage, auch wenn ich befürchte, dass eine Verwechslung vorliegt, denn bisher haben Sie mir keine Fragen zu Halal-Fleisch gestellt.

Zur Frage der Kennzeichnung von Halal-Fleisch: derzeit beschäftigen sich Europäisches Parlament und Rat mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission über eine "Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel". Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sah dabei vor, Fleisch oder Fleischerzeugnisse von Tieren, die geschächtet wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Diesen Vorschlag lehnte der Rat ab. Das Parlament wird erst im April im zuständigen Fachausschuss und dann im Juli im Plenum erneut darüber abstimmen, deswegen kann ich Ihnen derzeit nicht sagen, ob die Verordnung am Ende eine entsprechende Kennzeichnungspflicht enthalten wird.

Zur Frage der Pestizide: ich vermute, Sie beziehen sich auf die Berichterstattung vor einigen Wochen, z.B. bei "Monitor" in der ARD. Darin ging es ja um einen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der vorsieht, dass Pflanzenschutzmittel lediglich eine Zulassung in einem Mitgliedstaat der EU erlangen müssen und dann nach einem verkürzten Verfahren auch in Deutschland eingesetzt werden können.

Prinzipiell hat die "Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" tatsächlich das Ziel, die Regeln zur Zulassung zu vereinheitlichen und so unnötigen Mehraufwand zu vermeiden. ABER: ein Mitgliedstaat kann trotz allem den Einsatz eines Mittels verbieten und die Zulassung verweigern, wenn das "vorgeschriebene hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt nicht erreicht werden kann" (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Erwägungsgrund 29).
Ohne jetzt den genauen Hintergrund Ihrer Frage/Kritik zu kennen, sieht es mir doch verdächtig danach aus, dass die Bundesregierung mal wieder den Schwarzen Peter nach Brüssel schieben möchte. Schon in der Vergangenheit wurden ja gerne unbeliebte Entscheidungen mit dem Verweis auf den vermeintlichen Zwang durch europäische Vorgaben begründet.

Ich hoffe, dadurch konnte ich Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle