Frage an Heide Rühle von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Rühle,
ich richte diese Frage an Sie, da Sie im Ausschuss Verbraucherschutz mitwirken.
vor kuzem wurde entschieden, einheitliche Steckverbindungen für Mobiltelefonladegeräte einzuführen. Soweit eine vernünftige Idee.
Meine Frage geht in die Richtung Entsorgung und Wiederverwertung der Rohstoffe.
Wäre es nicht sehr sinnvoll, den Herstellern von Elektrogeräte verbindlich vorzuschreiben, die
Gehäuseverbindungen mit einer verschraubten und lösbaren Verbindung zwecks vereinfachten recyclen auszustatten.
Es ist heute vielfach so, dass die Gehäuseteile verklebt werden. Ich hatte mich dazu mal mit einem
Mitarbeiter des Recyclinghofes hier in Münster unterhalten, der erklärte, das ohne Zerstörung
die Gerätschaften kaum zu öffnen seien. Besonders schlimm seien Handys, TFT Bildschirme und Laptops. Dadurch gehen natürlich viele Rohstoffe verloren. Das muss ja eigentlich nicht sein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Anregung.
Sie sprechen die wichtige Frage des Recyclings von Rohstoffen an. Erst Anfang Februar hat das Parlament die sogenannte "Elektroschrott"-Richtlinie beschlossen. Damit sollen die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden dafür zu sorgen, dass bis 2016 85% des anfallenden Elektroschrottes zurückgenommen und angemessen verwertet werden sollen.
Die Händler elektrischer und elektronischer Geräte sollen mit der überarbeiteten Richtlinie dazu verpflichtet werden, sehr kleine Geräte, wie Lampen und Handys, unabhängig vom zeitgleichen Neuverkauf entgegen zu nehmen. Wir GRÜNEN hatten im Gesetzgebungsverfahren auf eine möglichst hohe Sammelquote gedrängt. Viele Altgeräte werden derzeit illegal als "wiederverwendbar" deklariert und zur Behandlung in Entwicklungsländer geschickt. Dort wird teilweise über Kinderarbeit und unter üblen, gesundheitlichen Bedingungen unser Schrott wieder aufbereitet. Deswegen hatten wir GRÜNE für strenge Kontrollen bei der Ausfuhr plädiert. Die Exporteure müssen nun beweisen, dass die exportierten Waren tatsächlich wiederverwendbar sind.
Die Hersteller sind ebenfalls in die Verantwortung eingebunden. Sie müssen die Behandlung von Altgeräten bezahlen. Wir gehen davon aus, dass die Hersteller bei derart hohen Recycling-Quoten darauf achten, dass künftig ein einfaches Recycling der Altgeräte möglich ist.
Wir hoffen, dass der Rat die Richtlinie in der vom Parlament verabschiedeten Form annimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle