Frage an Heide Rühle von Clemens R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Rühle,
sicher gibt es für die Menschheit wichtigere Themen als die freie Greätewahl für Kabel-TV, aber für betroffene Verbraucher kann diese Frage ziemlich quälend und schier unlösbar sein.
Der Sachverhalt:
Ich habe seit 1991 einen Kabelanschluss - seit 2006 digital – bei Kabel Deutschland.
Nun möchte ich an einer zwei weiteren Stelle meines Hauses digitales Fernsehen empfangen. Und zwar am PC mittels TV-Karte und an einem modernen Flachbildfernseher mit integriertem DVB-C-Tuner. Beide Gerät besitzen einen Schacht für CI-Module. Empfangen möchte ich die öffentlichrechtlichen Sender und die frei empfangbaren privaten Sender - Fernsehen und Radio.
Also habe ich bei Kabel Deutschland angefragt, welches CI-Modul ich brauche und wie die Konditionen für eine zweite und dritte Smartcard sind.
Die Auskunft war ausweichend: Es seien technische Änderungen geplant, einen sicheren Termin könne man aber noch nicht nennen.
Ich bin nicht der einzige, den dieses Thema beschäftigt. In Internetforen gibt es zu dazu zahlreiche Beiträge - und auch einige Ratschläge. Die Ratschläge helfen mir aber nichts, solange ich nicht einmal in Erfahrung bringen kann, welche Smartcard mit welcher Verschlüsselung ich von Kabel Deutschland bekomme.
Nun gibt es den CI-Standard seit Jahren (vermutlich Jahrzehnten) und DVB-C gibt es auch nicht erst seit gestern. Kabel Deutschland hätte von Anfang auf diesen Standard setzen können. Ich vermute deshalb Kabel Deutschland verfolgt ein anders Ziel: Sie wollen in erster Linie ihre eigenen Geräte verkaufen bzw. vermieten und den freien Markt aushebeln.
Das Grundübel liegt wohl darin, dass Kabel Deutschland eine regionale Monopolstellung besitzt.
Übertragen auf meinen DSL-Anschluss würde das bedeuten, ich müsste beim Wunsch nach einem zweiten PC bei meinem Provider anfragen und dort das Gerät ordern. Ziemlich grotesk!
Ich wende mich an Sie, sehr geehrte Frau Rühle, da ich bei Ihnen als "Grüner" am wenigsten Industrienähe befürchte.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Rüttenauer
Sehr geehrter Herr Rüttenauer,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte. Es ist durchaus möglich, dass ein Hersteller seine marktbeherrschende Stellung dadurch ausnutzt, dass er den Empfang von Digitalfernsehen vom Kauf seiner Geräte abhängig macht. Fast alle deutschen Digitalfernsehanbieter koppeln den Empfang an eigene Receiver.
Derzeit sind in dieser Frage mehrere Verfahren des Bundeskartellamtes anhängig. Mir ist nicht bekannt, wann das Bundeskartellamt hier ein Urteil fällt, aber einzelne Verfahren in dieser Angelegenheit laufen schon seit mehreren Jahren.
Ich kann und möchte dem Urteil nicht vorausgreifen. Sollten jedoch sowohl das Bundeskartellamt, als auch die Kartellbehörden anderer Länder feststellen, dass die Kabelnetzbetreiber mit dieser Praxis eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen, dann müsste man auch auf europäischer Ebene über gemeinsame Standards beim Empfang von Digitalfernsehen nachdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle