Frage an Heide Rühle von Ute H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Rühle,
in Anbetracht Ihrer Antwort hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=12365&cmd=651&id=12365&q=telekom#fragen
würde ich vermuten, dass Folgendes nicht mehr enthalten ist?
"Der Text, der statt dessen neu eingebracht wurde, besagt, dass die Breitbandanbieter dich über alle Beschränkungen bezüglich deiner Breitbandverbindung informieren müssen. Alternative Formulierungsvorschläge sprechen von „Bedingungen“ (statt Beschränkungen) und es ist davon auszugehen, dass dir diese Bedingungen dann vorgeschrieben werden. Damit es gut klingt, wird auch von „Transparenz“ gesprochen, während verschwiegen wird, dass das natürlich bedeutet, dass die Breitbandanbieter das Recht erhalten werden, deinen Zugang zu beschränken oder Bedingungen aufdrängen. Warum sollten sie auch sonst Bedingungen festlegen? Wenn das „Telecoms Package“ (so heißt das, eine Übersetzung macht keinen Sinn) mit seinen geplanten Gesetzesänderungen beschlossen wird, werden diese Veränderungen kaum rückgängig zu machen sein."
siehe auch: http://www.blackouteurope.eu/lang/deutsch/main.html
Im Voraus danke für Ihre Antwort
mit freundlichem Gruß
Ute Hauth
Liebe Frau Hauth,
ich vermute, es geht Ihnen vor allem um die debattierten Internetsperren. In der letzten Plenarwoche wurde ein von den Grünen eingebrachter Änderungsantrag, der Internetsperren ohne vorherige richterliche Genehmigung verbietet, mit großer Mehrheit angenommen. Dieses Verbot würde, sollte der Ministerrat zustimmen, auch in Deutschland gelten. Der Grüne Änderungsantrag war ursprünglich schon in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen worden. Er sollte durch einen in diesem Punkt schwachen und unklaren Kompromissvorschlag, den die Berichterstatterin im Rahmen des sogenannten "Trilogs" mit dem Rat ausgehandelt hatte, ersetzt werden. Auf diesen Vorschlag spielt der von Ihnen zitierte Text an. Die Grünen haben aber erfolgreich alle Manöver innerhalb und außerhalb des Parlaments, eine Abstimmung über diesen Antrag zu verhindern, durchkreuzt.
Der von Ihnen zitierte Abschnitt spielt jedoch wahrscheinlich auf eine andere Angelegenheit an. Es geht dabei keinesfalls um Internersperren, sondern vielmehr um die Informationspflicht bei heimlichen und verdeckten Beschränkungen. Viele Telekommunikationsdiensteanbieter sperrten in der Vergangenheit bestimmte Dienste, wie Skype. Sie können sich vorstellen, dass ein Telekommunikationsdiensteanbieter, der auch Telefonanschlüsse verkauft, kein Interesse daran hat, seine Kunden mit einem Programm kostenlos telefonieren zu lassen. Die von Ihnen angeführte Informationspflicht ist also keineswegs Bestandteil irgendwelcher Einschränkungen, sondern ein Fortschritt für alle Verbraucher.
Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle, MdEP