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Hedi Wegener
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Hedi Wegener von Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wegener,

die SPD favorisiert ein Kombilohn-Modell mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 4,50 Euro/Std. (Bruttolohn 684 Euro bei 152 Std.).

Wie ist diese Höhe mit der Vorgabe des Europarates und des BGBl. 1964 II, S. 1261 vereinbar?

Durchschnittslohn 2005 = 15,19 Euro/Std.

Zitat aus dem Urteil des ArbG Bremen vom 30.08.2000 (5 Ca 5152, 5198/00, Nr. 2.2.5):
"...und die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat. So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261) ..."

68 % von 15,19 Euro/Std. (Durchschnittslohn 2005) = 10,33 Euro/Std.

Zitat aus dem Urteil des Sozialgericht Berlin vom
27.02.2006 (S 77 AL 742/05):
"..Wesentliche Kriterien sind für die Gestaltung von Arbeitsentgelten Art. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG sowie Art. 4 Nr. 1 der Europäischen Sozialcharta (EuSC - in der Bundesrepublik in Kraft seit 26. Februar 1965). Nach Art. 4 Nr. 1 EuSC erkennen die Vertragsstaaten das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt an, welches ausreicht, um diesen und deren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Vorschrift ist einfaches Bundes-recht auf Gesetzes-, nicht auf Verfassungsebene. Sie räumt Bürgern zwar keine subjektiven Rechte ein (BAG Urteil vom 24.03.2004, Az. 5 AZR 303/03), ist allerdings als Auslegungsmaßstab bei Wertentscheidungen, wie denen des § 138 Abs. 1 BGB heranzuziehen..."

10,33 Euro/Std. - 30 % (Grenze zur Sittenwidrigkeit) = 7,32 Euro/Std.

Würden Sie mit einem Bruttolohn von 684 Euro/Monat ihre Familie versorgen können?

Portrait von Hedi Wegener
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wörmer,

abgeordnetenwatch.de möchte den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit bieten, ihre Wahlkreisabgeordnete zu befragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der Vielzahl von Zuschriften, die mich täglich erreichen, nur die Anfragen beantworten kann, die aus meinem Wahlkreis kommen. Bitte teilen Sie mir daher Ihre Adresse mit. Sollten Sie nicht in meinem Wahlkreis wohnen, nenne ich Ihnen gerne Ihre/n Abgeordnete/n.

Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.