Frage an Hedi Wegener von Claus G. bezüglich Familie
In Ihrem Programm zum o. a. Themengebiet steht, dass das Erziehungsgeld in ein einjähriges Elterngeld mit Einkommenssteuer-Ersatzfunktion umgewandlt wird. Was bedeutet das, speziell die "Einkommenssteuer-Ersatzfunktion"?
Sehr geehrter Herr Göpfert,
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Wir werden das bisherige "Erziehungsgeld" in ein für ein Jahr gezahltes Elterngeld mit "Einkommensersatzfunktion" umwandeln. Wir stellen dadurch sicher, dass Familien ihren Lebensstandard, auch wenn sie ihre Berufstätigkeit unterbrechen, halten können. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen in Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoerwerbseinkommens. Die Obergrenze soll bei 1.800 Euro liegen. Dies entspricht dem Arbeitslosengeld I unter zu Grunde legen der Steuerklasse IV (ohne Differenzierung zwischen Ost- und Westdeutschland). Ebenfalls wie beim Arbeitslosengeld I spielt die Höhe des Familieneinkommens für diese Leistung keine Rolle. Die Leistung wird für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt und mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Jeweils ein Monat ist verbindlich für die Mutter und den Vater vorgesehen. Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen werden damit in der Regel auch nach der Geburt ihres Kindes gut 90 Prozent des vorher verfügbaren Haushaltseinkommens zur Verfügung haben. Der betreuende Elternteil behält ein eigenes Einkommen und damit seine finanzielle Selbständigkeit. Der Lebensstandard der Familie wird gesichert. Eine verlässliche, auf Kontinuität setzende Planung des Lebensverlaufs wird erleichtert, die Realisierung des Wunsches auch nach mehreren Kindern wird möglich. Alleinerziehende werden dadurch in der Regel nicht mehr vom ALG II abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Hedi Wegener, MdB