Frage an Hartmut Bohrer von Ralf D. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Bohrer,
ist es richtig, dass Die Linke ein gemeinsames Sorgerecht für die Mutter und ihren Lebensgefährten anstrebt? Damit würde folglich der leibliche Vater vom Sorgerecht ausgeschlossen. Bedeutet dies konsequenter Weise auch, dass der leibliche Vater von der Unterhaltspflicht befreit wird?
Wenn dies zutreffend sein soll, ich habe dies einer Pressemitteilung entnommen, dann frage ich mich, welche Rolle aus Ihrer Sicht Väter in unserer Gesellschaft spielen sollen?
Mit freundlichen Grüssen
Denker
Sehr geehrter Herr Denker,
von dieser Absicht ist mir nichts bekannt. Da mich die Quelle dieses Gerüchtes interessiert, möchte ich dem gerne nachgehen und bitte Sie, mir Angaben zu machen, wo dies behauptet worden ist.
Zur Sache selbst möchte ich feststellen, dass solch ein Vorschlag völlig abwegig ist. Dass es endlich die Möglichkeit gibt, dass beide (nicht-verheiratete) (leibliche!) Eltern das Sorgerecht haben können, war ein jahrzehntelang überfälliger Schritt. (Bis zum Jahr 1998 konnte bei nicht-ehelichen Kindern stets nur ein (leibliches) Elternteil das Sorgerecht haben, selbst wenn beide Eltern wollten, dass beide das Sorgerecht haben. So waren die nicht-sorgeberechtigten Elternteile (meist Väter) im Alltag manchmal in schwierigen Situationen, wenn sie nachweisen mussten, im Sinne des Allein-Sorgeberechtigten zu handeln.
Das jetzige Recht sieht die Möglichkeit der Adoption vor, was bedeutet, das jegliche rechtliche Beziehung zwischen leiblichem Elternteil bzw. leiblichen Eltern und Kind verloren geht, selbstverständlich auch die Unterhaltspflicht.
Den von Ihnen geschilderte Vorschlag halte ich für rechtlich unzulässig und aus verschiedenen Gründen für nicht hilfreich für die ohnehin schwierige Situation von Kindern, die nicht mit ihren beiden (leiblichen) Eltern zusammenleben können, da diese getrennt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bohrer