
(...) Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar und müssen erfolgreich bekämpft werden. Mit diesem Zugangserschwerungsgesetz ist dieses aber nicht möglich, da lediglich ein wohl einfach umgehbares Schild vor die weiter bestehende Porno-Seite gestellt wird. Das wirkliche Bekämpfen krimineller Akte ist besser, als Placebo-Gesetze zu schaffen. (...)