Harald Wolf
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Frage von Michael S. •

Frage an Harald Wolf von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wolf,

zu mehreren Fragen bitte ich um Ihre Antwort:

1. Wie soll ein getrennter Vater, der Hartz 4 Empfänger ist, aus dem gleichen Regelsatz wie ein Single die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern aufbringen?

2. Hat ein getrennter Vater von drei Kindern, der Hartz 4-Empfänger ist und seine Kinder regelmäßig sieht, Anspruch auf eine größere Wohnung als ein Single?

3. Warum werden Unterhaltszahlungen von Vätern, die für die Existenzsicherung von Kindern gedacht sind und aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, bei Hartz 4 zur Bedarfsdeckung der Mütter verwendet?

4. Welche Beratungsmöglichkeiten und Zufluchtswohnungen gibt es in Berlin für gewaltbetroffene Männer? Halten Sie es für sinnvoll, nachdem es ein breites Angebot zur Beratung von Frauen gibt, auch ein entsprechendes Angebot für Männer einzurichten? Kann man das nach dem Antidiskriminierungsgesetz erwarten?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Meiner Antwort vorausschicken möchte ich, dass ich das Hartz-IV-Gesetz für ein schlechtes Gesetz halte, das nicht die Arbeitslosigkeit, sondern allenfalls die Arbeitslosen bekämpft. Erwerbslose bekommen gerade das Existenzminimum. Die individuellen Lebensumstände berücksichtigt das Sozialgesetzbuch II in der Regel nicht. Jede und jeder erhält den gleichen Regelsatz, jeder erwachsene Single, jeder in Partnerschaft lebende Erwachsene und jedes Kind ist hier gleich (ganz wenige Ausnahmen gibt es zum Beispiel für krankheitsbedingten Mehrbedarf). Die Vielfalt des Lebens bildet das Gesetz nicht ab, folglich sind auch viele Lebenssituationen mit den Leistungen nicht angemessen berücksichtigt.

Der Logik des Gesetzes folgend werden Kinder immer nur in einer Bedarfsgemeinschaft , also in einem Haushalt berücksichtigt und erhalten dort die Leistungen, die ihnen zustehen. Aus diesem Betrag sind - so die Logik des Gesetzes - die Bedürfnisse des Kindes zu bestreiten. Zahlt ein Elternteil Unterhalt, fließt dieser in das bei der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigende Einkommen mit ein. Die Leistungen werden entsprechend gekürzt. Ebenso wird die Wohnung für das Kind nur in einem Haushalt bezahlt.

Diese Regeln sehen keine getrennt lebenden Paare vor und sind auch nicht flexibel genug, um darauf einzugehen. Vor Ort wird die Philosphie der Hartz IV-Gesetze nicht zu lösen sein - nur eine Änderung auf der Bundesebene kann die entwürdigenden Gesetze verändern hin zu einer wirklich auskömmlichen Sicherung, die die Einzelfälle angemessen berücksichtigt und die Würde derer wahrt, die einen Arbeitsplatz suchen.

Beratungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu Gewalt gegen Männer finden Sie bei der Landeskommission gegen Gewalt (www.berlin-gegen-gewalt.de). Unter der Rubrik Service finden Sie Angebote nach Bezirken strukturiert, die unter Häuslicher Gewalt nicht nur Gewalt gegen Frauen verstehen, wenn diese Gewalt auch nach wie vor die weitaus häufigste Form ist. Es gibt bereits spezielle Beratungen, die auch bestehen bleiben. (Beispiel: http://big-interventionszentrale.de/home). Das halte ich auch für sinnvoll und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf