Harald Wolf
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Frage von Heinz S. •

Frage an Harald Wolf von Heinz S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wolf,

wie wurde die von Ihnen genannte Zahl von 500.000 Fluglärmbetroffenen in Berlin bei Offenhaltung von Tegel und der Entlastung von über 300.000 Menschen bei Schliessung von Tegel ermittelt bzw. berechnet ?

Was ist mit den verbleibenden etwa 150.000 bis 200.000 verbleibenden fluglärmbelasteten Menschen in Berlin ? Durch welchen Fluglärm (von welchem Flughafen ?) sind diese Berliner belastet ? Wie werden diese Menschen zukünftig geschützt ? Wie soll der Schutz der Gesundheit und des Eigentums der Berliner und Brandenburger fluglärmbetroffenen
Bürger erfolgen ?, die bei Eröffnung des BER wesentlich stärker durch die 2 -3fach höhere Zahl an Flugbewegungen gegenüber Tegel, ein nur 5 stündiges Nachtflugverbot (mit bis zu 6 zusätzlichen Nachtflügen) und einem schlechteren passiven Schallschutz (von 24.000 Haushalten bisher nur 118 oder 120 Haushalte geschützt!) betroffen sein werden.
Wie sehen Sie die Problemlösung der Schallschutzkappungsgrenze von 30% ? , von der lt. Christoph Schulze derzeit mehr als 5000 Wohneinheiten betroffen sein sollen, obwohl ursprünglich seitens der FBB der notwendige passive Schallschutz zugesichert worden war.
An einer Antwort bin ich als im Anflug-/Abflugkorridor wohnender und jetzt schon fluglärmbetroffener Bürger interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
H.S.

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

leider komme ich urlaubsbedingt erst jetzt dazu, ihre Frage zu beantworten. Die Zahl der 300.000 Lärmbetroffenen durch den Flughafen Tegel ergibt sich aus den Berechnungen des Landesentwicklungsplan Flughafenstandort (LEP FS) , ( siehe: http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplaene/artikel.398173.php). Dort wird bei einer Lärmbelastung von 55 db am Tag von 245.200 Betroffenen ausgegangen. Gleichzeitig stellt der LP FS fest; "Auch unterhalb dieses Schwellenwertes kann es zu mehr als nur geringfügigen Betroffenheiten kommen, die bei der Berücksichtigung der Lärmbelange insgesamt mit zu berücksichtigen sind". (LEP FS, S. 30)", so dass man von ca. 300.000 Lärmbetroffene durch Tegel ausgehen kann. Die Senatsverwaltung für Umwelt,Verkehr und Klimaschutz nimmt gegenwärtig vor dem Hintergrund der gesetzlich verschärften Lärmschutzbestimmungen eine Neuberechnung der Lärmbetroffenen in Tegel vor, so dass man dann mit einer aktuelleren Datengrundlage rechnen kann.

Was den Lärmschutz für die vom BER betroffenen Anwohner angeht, haben (und setzen wir uns weiterhin) für ein erweitertes Nachtflugverbot ein. Leider konnten wir bislang hierfür keine politischen Mehrheiten gewinnen. Bei der Umsetzung der den Anwohnern rechtlich zustehenden Schutzmaßnahmen setzen wir uns für eine unbürokratische und pragmatische Verfahrensweise ein. Ich begrüße den Beschluss des Landtags von Brandenburg über "Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern" vom Mai diesen Jahres (www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6500/65629) und werde nach Ende der parlamentarischen Sommerpause mich dafür einsetzen, dass ein analoger Beschluss im Berliner Abgeordnetenhaus gefasst wird.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf