Harald Wolf
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Frage von Michael Z. •

Frage an Harald Wolf von Michael Z. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich habe eine konkrete Frage. Wenn es im Bundesrat zur Abstimmung über das Steuerabkommen BRD-Schweiz kommt. Werden Sie und die Linke dafür oder dagegen stimmen?
Und warum?

Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Zachhuber

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zachhuber,

sollten sich die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Steuerabkommen mit der Schweiz tatsächlich so im Gesetzesentwurf wiederfinden, werden wir als Linke dem nicht zustimmen. Dazu ziteire ich gern Wolfgang Neškovic, Justiziar der Fraktion Die LINKE und Bundesrichter a.D.: "Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist ein Belohnungspaket für deutsche Steuerkriminelle und ihre Schweizer Helfer. Der Bundesfinanzminister stellt das deutsche Gemeinwohlinteresse zugunsten falsch verstandener Beziehungspflege mit den Eidgenossen zurück. Deutsche Steuerkriminelle profitieren wieder einmal von einer unanständigen Großzügigkeit des deutschen Staates, den sie durch ihr Verhalten gezielt schädigen. Bundestag und Bundesrat stehen nun in der Pflicht, das endgültige Inkrafttreten des Steuerabkommens zu verhindern". Neškovic weiter: „Das Steuerabkommen ist in seiner jetzigen Form inakzeptabel. Deutsche Steuerkriminelle und ihre Schweizer Beihelfer kommen nicht nur straffrei davon. Außerdem bleibt die Höhe des tatsächlichen Geldflusses an den deutschen Fiskus völlig unklar. Die Schweiz zahlt lediglich zwei Milliarden Euro Vorauszahlung an den deutschen Fiskus, obwohl dieser ursprünglich deutlich mehr verlangt hatte. Hierdurch ist den Schweizer Banken Druck genommen, für alle Schwarzgeldkonten auf volle Nachzahlung zu drängen. Das Finanzamt gibt also seine Pflichten gerade an diejenigen ab, die deutsche Steuerkriminalität jahrzehntelang mit aller Kraft unterstützt haben.

Das Steuerabkommen bedeutet zudem einen wirren steuerstrafrechtlichen Zick-Zack-Kurs. Das erst am 2. Mai 2011 verkündete ´Schwarzgeldbekämpfungsgesetz´ hatte die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht verschärft. Der Koalition ging es mit diesem Gesetz laut Gesetzesbegründung darum, dass das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht nicht länger als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden kann. Das Steuerabkommen steht in Gegensatz zu diesem Ziel. Diejenigen, die am längsten in der Kriminalität ausgehalten haben, werden besonders belohnt."

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf