Harald Wolf
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Frage von Siegfried I. •

Frage an Harald Wolf von Siegfried I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolf,

velen Dank für die Beantwortung einer meiner Fragen vom 13.08.11! Daraus ergibt sich folgende Zusatzfrage:
Sind Sie sicher, dass mit einer Normenkontrollklage vor dem Berliner Verfassungsgericht keine "Verstösse“ gegen das Berliner Betriebe-Gesetz und weitere Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe festgestellt werden können?
Wenn ja, worauf gründet sich Ihre Sicherheit?
Wenn nein, warum haben Sie bisher noch keine Normankontrollklage angestrengt?

Mit freundlichem Gruß
S. Ißmayer

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ißmayer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Mit einer Normenkontrollklage könnten keine Verstöße "gegen das Berliner Betriebe-Gesetz oder weitere Verträge zur Teilprivatisierung der BWB" festgestellt werden. Eine Normenkontrollklage dient allein der Überprüfung eines Verstoßes niederrangigeren Rechts gegen die Verfassung.

Bei allen zurückliegenden juristischen Prüfungen wurden keine Ansatzpunkte für einen Verfassungsverstoß oder eine Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge festgestellt. Auch die zum Zeitpunkt der Vertragsschlüsse befassten Anwaltskanzleien hatten die Verfassungsgemäßheit bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf