Frage an Harald Wolf von Heinz M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wolf,
wie Sie vielleicht wissen, wurde vor rund einem Jahr die Kampagne von Amnesty International „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ ins Leben gerufen. Die Kernforderung besteht darin, dass es für alle Polizeibediensteten eine Kennzeichnungspflicht geben soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Namen oder einer personenbezogenen Nummer.
Gerade bei Großeinsätzen der Polizei, wie z.B. Demonstrationen und Sportveranstaltungen kommt es laut Amnesty International immer wieder zu exzessiven Übergriffen der eingesetzten Kräfte. Die daraus folgenden Ermittlungen laufen so gut wie immer ins leere, da die Täterinnen und Täter, auf Grund von unmöglicher Identifizierung, nicht ermittelt werden können. (Weitere Informationen finden sie unter: http://www.amnestypolizei.de/ )
Wie sehen Sie die Erkenntnisse von Amnesty International? Was ist Ihre Meinungen zu den Forderungen und was werden Sie in diesem Bereich unternehmen, sollten Sie der kommende Bürgermeister von Berlin werden?
Ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen und bin gespannt auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
im öffentlichen Dienst gab es bereits umfangreiche Überprüfungen, insbesondere bei den herausgehobenen Ämtern. Im Einigungsvertrag, der seinerzeit zwischen Ost und West ausgehandelt wurde, ist festgelegt worden, dass es nicht allein auf die Mitarbeit in einer Dienststelle ankommt, sondern auf die Frage, ob sich jemand etwas zu Schulden hat kommen lassen. Auf dieser Grundlage hat es in Berlin umfangreiche Prüfungen gegeben. Von rund 5000 Personen sind etwa die Hälfte gekündigt oder mit Vertrag entlassen worden. Die jüngste Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes auf Bundesebene hat es ermöglicht, dass eine anlassbezogene Überprüfung auch in Zukunft noch möglich ist. Auch eine Stasi-Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses hat es bislang in jeder Legislaturperiode nach der Wiedervereinigung gegeben. Gegen eine erneute Überprüfung der Parlamentarier in der kommenden Legislaturperiode hätte ich nichts einzuwenden. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass eine Person, die für das Abgeordnetenhaus kandidiert, offen mit möglicherweise in der Vergangenheit begangenen Fehlern umgehen sollte. Entscheiden über einen Einzug ins Parlament könnten dann die Wählerinnen und Wähler.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf