Harald Wolf
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Frage von Siegfried I. •

Frage an Harald Wolf von Siegfried I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Senator Wolf!

Ich habe an Sie drei zusammenhängende Fragen:
1.) Warum haben Sie sich, und mit Ihnen die Fraktion der Linken, gegen den Volksentscheid zum „Berliner Wasser gestellt.? Ihre bekannten Argumente, der Gesetzentwurf enthalte verfassungswidrige Passagen, wurde bereits durch eine frühere Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes widerlegt?
2.) Warum wehren Sie und Ihre Fraktion sich dagegen eine Verfassungskontroll-Klage einzureichen?
3.) Ist Ihnen gute Stimmung in der jetzigen Koalition wichtiger, als das Anliegen eines Großteils der Berliner Bürger?

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Ißmayer

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ißmayer,

weder ich noch die Fraktion haben sich gegen den Volksentscheid gestellt und schon garnicht gegen sein Anliegen. Der Gesetzentwurf enthielt aber in der Tat Passagen, die wir uns nicht zu eigen machen konnten und aus unserer Sicht entgegen Ihrer Einschätzung durch eine frühere Entscheidung des BerlVG auch nicht gedeckt gewesen ist.

Was haben wir stattdessen gemacht ? Wir haben das Informationsfreiheitsgesetz novelliert und damit eine rechtssicheres Verfahren bekommen, daß auch rückwirkende Offenlegung ermöglicht. Darüber hinaus, stellt dieses Gesetz sicher, daß künftig Geheimverträge nicht mehr möglich sind.

Daß wir nach dem erfolgreichen Volksbegehren darauf verzichtet haben, die Verfassungsmäßigkeit des Volksgesetzes noch einmal überprüfen zu lassen, hatte 2 Gründe. Zum einen gebot es aus unserer Sicht der Respekt vor der Entscheidung der Bürger und Bürgerinnen, jetzt nicht rechthaberisch hinterzukarten. Zum anderen bezieht sich das Gesetz auf einen einzigen Fall, die Teilprivatisierungsverträge, die inzwischen offengelegt sind.

Das Anliegen des Volksentscheides ist damit erfüllt. Das Abgeordnetenhaus prüft, ob der Senat seiner Veröffentlichungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist.

Darüber hinaus stimmen wir aber auch mit der Überschrift unter der der Wassertisch seine Unterschriftensammlung durchgeführt hat: "Wir wollen unser Wasser zurück" überein. Dieses Anliegen stand nicht zur Abstimmung und ist weiterhin unerfüllt. Wie Sie wissen, verhandeln wir mit den privaten Anteilseigner dazu. Ausserdem prüft das Bundeskartellamt, ermöglicht durch das Urteil zur Stadt Wetzlar, die Berliner Wasserpreise.

Zur Geschichte rund um die Berliner Wasserbetriebe empfehle ich Ihnen gern die Publikation "Verkauftes Wasser ", die Sie bei Interesse hier herunterladen können: http://www.linksfraktion-berlin.de/wasserextra/.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf