Harald Wolf
Harald Wolf
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Harald Wolf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uwe G. •

Frage an Harald Wolf von Uwe G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wolf,

ich habe an Sie ein paar Fragen.

1) In den vergangen Wochen/Monate wurden in Berlin Autos und Kinderwagen in Hausfluren angezündet. Des weiteren wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln Leute Opfer von Gewalttaten. Was ist Ihr Konzept das so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen?
2) Der Volksentscheid zur Senkung der Wasserpreise war ja positiv. Das Kartellamt hat ja festgestellt das die Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Was wollen Sie Unternehmen damit die Wasserpreise in Berlin schnellst möglich sinken ?
3) Die Beamten in Berlin haben ja in den letzten Jahren mitgeholfen den Haushalt zu konsolidieren. Ihnen wurde das 13 Monatsgehalt/Weihnachtsgeld auf 600€ zusammengestrichen und das Urlaubsgeld ganz gestrichen. Für 2010 und 2011 haben Sie insgesamt 3% Gehaltserhöhung bekommen. Ganz zu schweigen von der Kostendämpfungspauschale. Wann werden die Beamten im Gehalt den Bundesdurchschnitt angepasst, bzw. mind. den Land Brandenburg was meiner Recherche nach vorletzte in der Besoldung sind, angepasst. ( bitte ohne Hinweis auf die Haushaltslage bzw. Unkündbar von beiden kann ich mir nichts kaufen, der Senat hat sich ca. 9% die Diäten erhöht )
4) Was wollen Sie unternehmen damit die Mieten in Berlin auch weiterhin bezahlbar bleiben ?
5) Was sind Ihre Pläne damit die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinander driftet?

Mit freundlichen Grüßen

U. Günther Beamter, verheiratet, Alleinverdiener und laut dem statistischen Bundesamt der Mittelschicht angehörend.

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Günther,

habe Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen.

1) In den vergangen Wochen/Monate wurden in Berlin Autos und Kinderwagen in Hausfluren angezündet. Des weiteren wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln Leute Opfer von Gewalttaten. Was ist Ihr Konzept das so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen?

Die Politik muss sich zu Recht immer wieder fragen lassen, ob sie denn genug tut, um den öffentlichen Raum sicherer zu machen. Die tragischen Vorfälle in U-Bahnhöfen machen uns alle betroffen und beängstigen jeden. Dahinter tritt zurück, dass die Kriminalität tatsächlich in den letzten Jahren in Berlin zurückgegangen ist. Um sich ein Bild von der tatsächlichen Kriminalitätslage zu machen, reicht der Blick auf Einzelfälle nicht aus.Die neuste polizeiliche Kriminalstatistik zeigt eindeutig: Berlin ist sicherer geworden. Die Zahlen zeigen, dass wir bei der Bekämpfung von Kriminalität auf einem guten Weg sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir in unseren Anstrengungen nachlassen dürfen. Wer eine wirksame Strategie z.B. gegen Jugendkriminalität entwickeln will, der muss sich intensiv mit den Ursachen auseinandersetzen. Wichtiger als höhere Strafmaße ist eine schnell und effektiv arbeitende Strafverfolgung. In den vergangenen Jahren haben wir die effektive und schnelle Zusammenarbeit von Polizei und Justiz erheblich verbessert. So wurde etwa das Berliner Intensivtäterkonzept weiterentwickelt. Dadurch konnte die Zahl der Straftaten durch Intensivtäter in den letzten Jahren deutlich reduziert werden. Zudem wurde das so genannte Neuköllner Modell, das zunächst erfolgreich in wenigen Bezirken erprobt wurde, auf die gesamte Stadt ausgeweitet.

Die in letzter Zeit oft thematisierte Videoüberwachung im öffentlichen Raum übrigens verhindert keine Straftaten und senkt die Kriminalität nicht. An besonders gefährdeten Orten (z.B. Synagogen) kann sie in engen Grenzen sinnvoll sein. Wichtiger aber ist die Anwesenheit und Ansprechbarkeit von Menschen, die einen Ort objektiv und subjektiv sicherer machen. DIE LINKE ist daher der Meinung, dass das kürzlich im Senat beschlossene Paket für mehr Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in die richtige Richtung geht und begrüßt den Kern der Maßnahmen, die deutliche Präsenz von Polizei und Sicherheitsmitarbeiterinnen der BVG auf Bahnhöfen, ausdrücklich. Dagegen ist die ebenfalls beschlossene Ausweitung der bisher auf 24 Stunden begrenzten Aufzeichnung von Videoaufnahmen auf 48 Stunden ein Placebo.

2) Der Volksentscheid zur Senkung der Wasserpreise war ja positiv. Das Kartellamt hat ja festgestellt das die Wasserpreise in Berlin zu hoch sind. Was wollen Sie Unternehmen damit die Wasserpreise in Berlin schnellst möglich sinken?

Der von Ihnen erwähnte Volksentscheid verlangte eine Offenlegung der Verträge, nicht die Senkung der Wasserpreise. Allerdings verband sich damit die Hoffnung, nach Veröffentlichung der Verträge darin Ansatzpunkte für ihre Nichtigkeit zu finden. Dies hat sich bisher nicht bestätigt.
Auch das Bundeskartellamt ist derzeit noch in der Prüfung, ob die Wasserpreise in Berlin überhöht sind. Festgestellt hat es allerdings bereits, dass Berlin im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten sehr hohe Wasserpreise hat. Die Wasserbetriebe haben nun umfangreich dazu Stellung genommen. Die Prüfung durch das Bundeskartellamt ist noch nicht abgeschlossen, ich bin aber zuversichtlich, dass am Ende eine Preissenkungsverfügung stehen wird.
Ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Vorschläge an den Finanzsenator zur Eindämmung der Preisentwicklung bei den Wassertarifen übermittelt, die dieser jedoch bisher nicht mitgezeichnet hat. Der Senat steht mit den privaten Anteilseignern in Verhandlungen. Mit RWE verhandeln wir über einen Rückkauf seiner Anteile und mit Veolia über eine Änderung der Verträge. Oberstes Ziel dieser Verhandlungen ist es, wieder die Kontrolle über die Wasserbetriebe und die Preisgestaltung zu bekommen. Dabei werde wir uns wg. der Wahlen nicht unter Zeitdruck setzen lassen und keinen politischen Preis zahlen.

3) Die Beamten in Berlin haben ja in den letzten Jahren mitgeholfen den Haushalt zu konsolidieren. Ihnen wurde das 13 Monatsgehalt/Weihnachtsgeld auf 600€ zusammengestrichen und das Urlaubsgeld ganz gestrichen. Für 2010 und 2011 haben Sie insgesamt 3% Gehaltserhöhung bekommen. Ganz zu schweigen von der Kostendämpfungspauschale. Wann werden die Beamten im Gehalt den Bundesdurchschnitt angepasst, bzw. mind. den Land Brandenburg, was meiner Recherche nach vorletzte in der Besoldung sind, angepasst. (bitte ohne Hinweis auf die Haushaltslage bzw. Unkündbar von beiden kann ich mir nichts kaufen, der Senat hat sich ca. 9% die Diäten erhöht)

DIE LINKE tritt dafür ein, dass die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Berlin für ihre gute Arbeit angemessen bezahlt werden. Hier sehen wir Nachholbedarf, denn Berlin hat bei der Besoldung immer noch einen Rückstand zu den anderen Bundesländern. Dieser muss aufgeholt werden. Das Besoldungsniveau soll deshalb bis 2017 wieder an das durchschnittliche Besoldungsniveau von Bund und Ländern herangeführt werden.
Mit dem Anwendungstarifvertrag und den daran gekoppelten Regelungen für Beamtinnen und Beamte (Solidarpakt) haben die Beschäftigten des Landes Berlin einen großen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Nach dem Auslaufen des Solidarpaktes ist es erklärtes Ziel der LINKEN, dass Berlin wieder Anschluss an die Einkommensentwicklung der anderen Bundesländer finden soll. Hierzu wurden bereits wichtige Schritte eingeleitet: Mit dem im Oktober 2010 abgeschlossenen Angleichungstarifvertrag wurde für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes die schrittweise Anpassung der Bezüge an das Entgeltniveau der Tarifgemeinschaft deutscher Länder bis Ende 2017 vereinbart. Auch für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter hat Rot-Rot mit der im Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 vom 8. Juli 2010 beschlossenen linearen Erhöhung der Besoldung von 1,5 % zum 1. August 2010 und um 2 % zum 1. August 2011 einen ersten wichtigen Schritt getan. Allerdings wird es auch nach der Erhöhung zum August 2011 noch erhebliche Besoldungsdifferenzen zwischen Berlin und den anderen Bundesländern geben. Da das Prinzip der Gleichbehandlung der Statusgruppen im öffentlichen Dienst auch in Zukunft verfolgt werden soll, ist es notwendig, dass weitere Schritte folgen, um auch den Beamtinnen und Beamten und den Richterinnen und Richtern eine Perspektive der Annäherung ihrer Bezüge an das Niveau der anderen Bundesländer und des Bundes zu geben.
Anders als bei den Tarifbeschäftigten ist eine verbindliche Festschreibung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter bis 2017 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Beamtenbesoldung gesetzlich festgelegt wird und damit wechselnden parlamentarischen Mehrheiten unterliegt.

Deswegen fordern wir, dass
§ ein Konzept vorgelegt wird, das eine Perspektive der schrittweisen Anhebung der Beamtenbesoldung mit dem Ziel einer Angleichung an das durchschnittliche Besoldungsniveau von Bund und Ländern bis Ende 2017 sowie eine Veranschlagung der dafür notwendigen finanziellen Mittel enthält und
§ die dafür in den Jahren 2012 und 2013 aufzubringenden finanziellen Mittel für Besoldungserhöhungen im kommenden Haushalt sicher zur Verfügung gestellt werden.

Richtigstellen möchte ich noch, daß die Senatsmitglieder keine Diäten erhalten, sondern in Ihrer Besoldung den gleichen Bedingungen unterliegen wie alle anderen Beamten. Diäten erhalten Abgeordnete.

4) Was wollen Sie unternehmen damit die Mieten in Berlin auch
weiterhin bezahlbar bleiben?

Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll der Schutz für Mieter/innen gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung zehn Jahre betragen und für das gesamte Stadtgebiet gelten; die Kündigungsschutzklauselverordnung ist entsprechend fortzuschreiben.

Durch eine Landesverordnung sollen die Bezirke ermächtigt werden, in Milieuschutzgebieten einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen.
Auf der Landesebene ist ein Fonds vorzuhalten, mit dem das Land erforderlichenfalls Wohngebäude auf dem Wege des Vorkaufsrechts in den vom BauGB § 24 definierten Gebieten erwerben kann.
DIE LINKE will Mieterverdrängungen durch umfassende Stadterneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen dadurch abwenden, dass die Träger der Maßnahmen verpflichtet werden, mittels eines Sozialplanverfahrens unter Einschaltung einer unabhängigen Mieterberatung eine sozial verträgliche Durchführung der Maßnahme sicher zu stellen.
Erforderlichenfalls ist eine Umstrukturierungsverordnung nach § 172 Absatz 1, Satz 1 Nr. 3. zu erlassen. Die Bezirke sollten mit den Trägern städtebauliche Verträge über die Durchführung der Maßnahme abschließen. Für die auslaufenden Sanierungsgebiete und andere aufgewertete innerstädtische Wohngebiete ist zu prüfen, ob durch den Erlass von Milieuschutzsatzungen eine über den »zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung« hinausgehende, mietpreistreibende Modernisierung unterbunden werden kann.
Die LINKE setzt sich für die Einführung einer landesgesetzlichen Regelung zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum ein, die auch eine teilräumliche Festsetzung ermöglicht. Damit soll insbesondere in der Innenstadt die Umnutzung von Wohnungen für gewerbliche Zwecke unterbunden und dem gewerblichen Ferienwohnungsbetrieb begegnet werden. Die LINKE setzt sich dafür ein, dass vor allem in den besonderen Gebieten, in denen Instrumente der Städtebauförderung angewandt werden, unabhängige Mieterberatungen angeboten werden.

Wir brauchen einen Mix aus wohnungs-, sozialpolitischen und städtebaurechtlichen Instrumenten auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene. DIE LINKE hat sich bereits in dieser Wahlperiode dafür eingesetzt, die Spielräume für allgemeine Mieterhöhungen zu verringern, indem die Kappungsgrenzen von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Zeitraum, in dem die Miete sich um diesen Betrag erhöhen darf, von drei auf vier Jahre verlängert wird. Grundsätzlich streben wir einen Verzicht auf die Modernisierungsumlage an, da die mit einer Modernisierung verbundene bessere Ausstattung ohnehin bereits höhere Mieten zulässt. Das kann innerhalb des Vergleichsmietensystems transparent gemacht werden. Bis es die dafür notwendigen politischen Mehrheiten gibt, wollen wir zumindest die Höhe der Umlage von derzeit elf auf neun Prozent senken und zeitlich so begrenzen, dass sie nach Amortisierung der Modernisierungskosten entfällt. Im Falle eines angespannten Mietenmarktes sollen Mietobergrenzen eingeführt werden können. Bei der Erstellung des Berliner Mietspiegels sollen künftig die Bestandsmieten stärker berücksichtigt werden. Die entscheidenden Regelungen sind Bundesrecht. Während die Bundesregierung die Interessen der Vermieter bedient, wird sich DIE LINKE auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken. Eine bundesgesetzliche Initiative könnte dann erfolgreich sein, wenn sich Länder und Kommunen zu einem starken Mieter-Bündnis zusammenschließen. Angesichts Sinkenden Leerstands, einer sich verschlechternden Wohnungsversorgung und steigenden Angebotsmieten bei stagnierenden Einkommen - Faktoren, die einen angespannten Wohnungsmarkt und beginnende Wohnungsknappheit in Berlin signalisieren - kommt DIE LINKE zu dem Schluss, dass Berlin ein Programm für bezahlbaren Wohnungsneubau braucht. DIE LINKE setzt sich für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen ein. Der zusätzliche Neubau von weiteren 3000 Wohnungen jährlich soll für Haushalte mit geringem bzw. durchschnittlichem Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Die Wohnungen sollen überwiegend von den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften errichtet werden. Sie müssen einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, wobei der Mietpreis unterhalb des Mietspiegels anzusetzen ist. Den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll es dazu ermöglicht werden, landeseigene Grundstücke günstig zu erwerben. Außerdem wollen wir die Eigenkapitalbasis der Gesellschaften stärken, zum Beispiel durch Einbehaltung erwirtschafteter Überschüsse, sowie den teilweisen Verzicht auf Rückzahlungen von Aufwendungsdarlehen. Im Gegenzug verpflichten sich die Gesellschaften zur Bereitstellung von Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten.
DIE LINKE will auch in Zukunft die städtischen Wohnungsbaugesellschaften verpflichten, nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen und stadtentwicklungspolitischen Zielvorgaben einzuhalten. Bereits heute gibt es Zielvorgaben, sie sind jedoch transparent zu gestalten und offenzulegen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen stadtweit Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen zur Verfügung stellen. Die Vermietungspraxis muss einer Verdrängung von Beziehern von Transferleistungen und Geringverdienenden insbesondere aus den innerstädtischen Stadtteilen entgegen wirken. Die Miete darf höchstens so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete sein. Das gilt auch nach Modernisierung und für Neuvermietungen. Im Gegenzug soll das Land Berlin auf Gewinnabführungen der Unternehmen an den Landeshaushalt verzichten.
Dies ist nur ein knappes Schlaglicht auf unsere wohnungspolitischen Vorstellungen für Berlin. Ausführlich können Sie sich dazu in unserem Wahlprogram unter:
http://www.die-linke-berlin.de/wahlen/berlin_2011/wahlprogramm/abschnitt_4/
informieren.

5) Was sind Ihre Pläne damit die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinander driftet?

Wesentlich für den Kampf gegen Armut ist die erfolgreiche Bearbeitung des schon behandelten Mietenthemas.

Darüber hinaus ist das Wachsen der Kluft zwischen arm und reich ein Problem des deregulierten Arbeitmarktes sowie der negativen Lohnentwicklung der letzten Jahre. Dies wären auch die zentralen Ansatzpunkte neben vielen anderen:
§ Einführung einer verfassungsgemäßen Vermögenssteuer und Schließen von Steuerschlupflöchern, Abbau des Mittelstandsbauches in der Besteuerung.
§ Überwindung von Hartz IV und Aufbau einer bedarfsgerechten Grundsicherung, Eindämmung von Leiharbeit und Niedriglöhnen, Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns
§ Angleichung der tariflich vereinbarten Lohnerhöhungen an europäisches Niveau, das Deutschland seit Jahren unterschreitet

In den meisten der benannten Themenfeldern haben wir auf Landesebene keine Regelungskompetenz. Hier ist der Bund in der Pflicht.

In Berlin versuchen wir dort, wo wir handlungsmächtig sind, gegen zu steuern. So haben wir ein Vergabegesetz verabschiedet, daß die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Zahlung eines Mindestlohnes von 7,50 € koppelt. Diesen Mindestlohn wollen wir auf 8,50 € anheben. Auch in der Wirtschaftsförderung gilt diese Regel, weil wir keine Geschäftsmodelle unterstützen wollen, die auf Niedriglohnen aufbauen. Aisserdem bereite ich derzeit eine Regelung vor, die auch die Leiharbeitsquote bei der Wirtschaftsförderung deckelt.

Über den öffentlichen Beschäftigungssektor haben wir in Berlin ein Modell etabliert, in dem Menschen, die auf dem 1. Arbeitsmarkt keine Chancen haben, wieder sinnvolle Beschäftigung zu auskömmlichen Löhnen ermöglicht. Diesen ÖBS wollen wir fortführen und ausbauen.

Wesentlich ist aber auch die Entwicklung des 1. Arbeitsmarktes. Die 120.000 Arbeitplätze die in den letzten 5 Jahren in Berlin entstanden sind, haben schon zu einer Senkung der Arbeitslosigkeit geführt, wurden allerdings teilweise durch Zuzüge und Pendlerüberschuss aus Brandenburg wieder neutralisiert.
Darum ist wesentlich durch meine und die Initiative der Gewerkschaften, der Masterplan Industrie auf den Weg gebracht und verabschiedet worden, um die industrielle Basis Berlins wieder zu verbreitern.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Wolf

Im Auftrag von Senator Wolf