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Frage von Oliver H. •

Frage an Harald Weinberg von Oliver H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Weinberg,

mich interessiert die Ausübung des Familienrechts.

Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Ehescheidung wird ausgesprochen, ist aber für viele Elternteile nicht durchführbar.
Durch Umgangsboykott und Willkür eines Elternteils (hier meist durch die Mütter) wird dem Kind das Recht auf beide Elternteile genommen.
Viele Väter werden von Gerichten zu Zahlvätern degradiert. Sie müssen Prozeßkosten tragen, meist Trennunsunterhalt/nachehelichen Unterhalt zahlen, zahlen die ehelichen Schulden und sind so kaum in der Lage ihren eigenen Lebensunterhalt zu erhalten.

Sicher gibt es den Selbstbehalt, der aber in der Realität auf die wenigsten Unterhaltspflichtigen zutrifft, noch in der Höhe ausreichend ist.

Im Referenzentwurf zum neuen Unterhaltsrecht wird vorgeschlagen daß eine Mangelfallberechnung eines Unterhaltspflichtigen korrekturbedürftig ist, wenn nach dem Gesamtergebnis die Erstfamilie (zusätzlich) auf Sozialleistungen angewiesen ist, während die nach der Scheidung gegründete Zweitfamilie auch unter Berücksichtigung des Selbsterhalts des Unterhaltspflichtigen im konkreten Vergleich ein gutes Auskommen hat.

Eine Zweitfamilie hat kein gutes Einkommen und ist auch sozial schlechter gestellt!
Eine völlig unbeteiligte Person (hier meist die Zweitfrau) wird somit für die Unterhaltszahlungen herangezogen, da ihr Einkommen mit einberechnet wird.
Eine Zweitfrau muss auch mit Kind arbeiten gehen, da sonst die Zweitfamilie nicht zu finanzieren ist.

Warum wird den Erstfrauen nicht zugemutet auch mit Kleinkind arbeiten zu gehen? Selbst in der Grundschule wird sie noch von Staat und ehemaligem Ehepartner finanziell unterstützt.

Es geht hier nicht um den Kindesunterhalt, sondern um den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt.

Das Vorhaben, den Trennnungs- bzw. nachehelichen Unterhalt auf den Kindesunterhalt zu verteilen mag auf den ersten Blick für einige sinnvoll sein.
Es ist aber letztendlich so, daß der Trennungsunterhalt von den Steuern abgesetzt werden kann, der Kindesunterhalt nicht. Somit fließen dem Staat immense Summen in die Kassen. Für den Unterhaltspflichtigen ändert sich nichts, bis auf den Nachteil, daß er dann nichts mehr vom Unterhalt im Zuge seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

In der Realität sieht es zur Zeit so aus, daß meist Väter in den finanziellen Ruin fallen, das Recht ihrer Kinder auf Umgang der Willkür der Mütter ausgesetzt ist und diese Väter nach derzeitigem Recht keine Chance auf Neuanfang haben. Als Betroffener schreibe ich das aus leidvoller Erfahrung.

Ich bin keine Ausnahme. Seit einem Jahr lese ich in verschiedenen Internetforen von der Ohnmacht der Väter und auch von den Belastungen der Zweitfamilie.

Hierzu würde mich ihre Stellungnahme sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Höfgen

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