Frage an Harald Weinberg von Marco H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weinberg,
ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).
Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.
In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:
"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."
Meine Fragen an Sie:
1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage?
2. Sowohl politisch, als auch medial wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt, (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zu Masernschutzgesetz). Wenn Impfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der hier möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Heit,
vielen Dank für Ihre Fragen! Da es sich bei Ihren Fragen um Regelungen geht, die - wie Sie auch schreiben - aus dem BMAS stammen, möchte ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen direkt an das BMAS zu wenden. Als Bundestagsabgeordneter meine Fraktion DIE LINKE bin ich Teil der Opposition und entsprechend nicht an der Gestaltung der Regelungen beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg