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Frage von Frederik B. •

Frage an Harald Weinberg von Frederik B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weinberg,

meine Frage bezieht sich auf die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag von ca. 106 EUR (Tendenz jährlich steigend) wird fällig, wenn ein Einkommen von ca. 530 EUR im Monat überschritten wird. Das bedeutet, dass ein Werkstudent mit 550 EUR brutto im Monat, schlechter gestellt ist, als ein Minijober, obwohl er mehr arbeitet. Wem obliegt die Festsetzung dieser Bemessungsgrenzen? Es wäre aus meiner Sicht deutlich sinnvoller eine gleitende Bemessung der Beiträge vorzunehmen abhängig vom Einkommen, statt einer starren Schwelle.
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesen Thema?

mit freundlichen Grüßen

Frederik Braun

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Antwort ausstehend von Harald Weinberg
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