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Harald Weinberg
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Frage von Hans-Joachim H. •

Frage an Harald Weinberg von Hans-Joachim H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg?

Welche Position vertreten Sie in der Fraktion zum BGE?
Kennen Sie das Buch "Grundeinkommen und Menschenwürde"?
Wie sprechen Sie über Rußland und die Krim?

Mit freunlichen Grüßen

H. H.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hier kurz beantworten möchte:

Welche Position vertreten Sie in der Fraktion zum BGE?
Es gibt zum bedingungslosen Grundeinkommen keine einheitliche Position in der Partei DIE LINKE. Folglich ist es auch kein Bestandteil des Wahlprogramms und kein Thema in der Fraktion.

Kennen Sie das Buch "Grundeinkommen und Menschenwürde"?
Nein, dieses Buch kenne ich nicht.

Wie sprechen Sie über Russland und die Krim?
Hierfür möchte ich auf den Artikel von Reinhard Merkel in der FAZ verweisen, dessen Einschätzung ich weitgehend teile (Reinhard Merkel: Kühle Ironie der Geschichte. Die Krim und das Völkerrecht, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html).

Zwar bin ich der Meinung, dass die Anerkennung der Krim-Session durch die Aufnahme in die Russische Föderation dem Völkerrecht widerspricht, es handelt sich jedoch nicht um eine Annexion. Ich zitiere hierzu den erwähnten Text:
„‚Annexion‘ heißt im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat. Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines ‚bewaffneten Angriffs‘, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus - Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat. Schon diese Überlegung sollte den freihändigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ ein wenig disziplinieren. Freilich bietet dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheint sich das völkerrechtliche Stigma ableiten zu lassen, das der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt und an dem er die eigene Empörung beglaubigt.

Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.“

Darüber hinaus halte ich es für einen Fehler, allein Russland völkerrechtswidriges Vorgehen vorzuwerfen. Seit dem Kosovo-Krieg 1998, der einen wichtigen Präzedenzfall für den Bruch des Völkerrechts darstellt, ist es bedauerlicherweise immer „normaler“ geworden, das Völkerrecht zu missachten, bspw. im US-Drohnenkrieg oder den militärischen Interventionen in Syrien.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Weinberg MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher
der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag