Frage an Harald Weinberg von Peter W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Weinberg,
der Bundestag wird am Donnerstag, 14. November 2019 über das Masernschutzgesetz abstimmen. [1]
Noch wurde vom federführenden Gesundheitsausschuss diesbezüglich leider noch keine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Wäre es nicht allerhöchste Zeit dafür? Es kann ja nicht sein, dass eine Empfehlung erst einen Tag vor Abstimmung herausgegeben wird und dann in einer Nacht- und Nebelaktion eine weitreichende Impfpflicht beschlossen wird. Welcher Abgeordnete soll sich denn bei dieser Praxis in der Kürze der Zeit nochmal eingehend mit den Änderungen befassen? Das geht allein aus Zeitgründen schon gar nicht. Ist das vom Initiator des Gesetzentwurfs so gewünscht?
Ich möchte Sie inständig bitten, dass Sie sich als stellvertretender Vorsitzender im Gesundheitsausschuss dafür einsetzen, dass
a) entweder die Beschlussempfehlungen rechtzeitig veröffentlicht oder die Abstimmung im Bundestag verschoben wird,
b) der Fraktionszwang bei dieser wichtigen Abstimmung aufgelöst wird,
c) namentlich abgestimmt wird.
Ihre Wähler werden es Ihnen danken.
Mit freundlichen Grüßen
P. W.
[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-de-masernschutzgesetz-667326
Sehr geehrter Herr W.,
auch als stellvertretender Vorsitzender des Ausschuss für GESUNDHEIT kann ich die Mehrheitsverhältnisse nicht ändern. Wenn die GroKo-Fraktionen das wollen, und so sieht es aus, dann werden sie am Mittwoch im Ausschuss noch Änderungsanträge einbringen, dann aber eine positive Beschlussempfehlung für das Plenum, in dem der Gesetzentwurf am Donnerstag auf der Tagesordnung steht.
Nach meiner Kenntnis unterstützen auch die Fraktionen B90/Die Grünen und die FDP grundsätzlich eine Impfpflicht. In meiner eigenen Fraktion DIE LINKE ist das Thema umstritten. Ich selber vertrete die Position: „Impfen fördern - nicht erzwingen“. Da es keine eindeutige Mehrheitsmeinung in meiner Fraktion gibt, werden wir uns wahrscheinlich enthalten.
Auch wenn es nach meiner Kenntnis auch in den anderen Fraktionen jeweils abweichende Meinungen einzelner Abgeordneter gibt, wird es keine Freigabe der Abstimmung wie bei anderen medizinethischen Themen geben. Es wird vermutlich einzelne abweichende Abstimmungen geben.
Ob über das Thema dann namentlich abgestimmt wird, hängt davon ab, ob eine Fraktion dies beantragt. Durch die nahezu Pattsituation in unserer Fraktion, werden wir dies nicht beantragen.
Mit freundlichem Gruß
Harald Weinberg MdB