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Frage von Fabian H. •

Frage an Harald Weinberg von Fabian H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

in den nächsten Monaten wird im Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neufassung des Transplantationsgesetzes debattiert werden. Ein Aspekt bei Organtransplantationen bewegt mich sehr und ich möchte gerne wissen, inwiefern dieser Aspekt in Ihrer Befassung mit dem Thema eine Rolle spielen wird.

Es geht um Organhandel unter Mitwirkung deutscher Staatsbürger und Menschenrechtsverstöße durch die Volksrepublik China. Falun Gong Praktizierende berichten von Organentnahmen auf Verlangen an in China inhaftierten politischen Gefangenen, darunter Falun Gong Praktizierende, Uiguren, Christen und andere Minderheiten - auch für Patienten aus Deutschland mit Hilfe deutscher Ärzte. Die Menschenrechtsanwälte und China-Analytiker Kilgour, Matas und Gutmann untersuchten die Vorwürfe und kamen zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Indizien die Vorwürfe erhärten und mögliche entlastende Umstände nicht gefunden werden konnten. Die letzte Aktualisierung des Berichts ist von 2018: https://www.chinaorganharvest.org/download-materials/ . Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat darüber geschrieben (Ausarbeitung des WD 7-3000-023/17, Kapitel 3.1 "China" https://www.bundestag.de/resource/blob/559594/572de8efca505199d1d72379ae77dfff/wd-7-023-17-pdf-data.pdf ) und am 8.11.2018 wurde es
im Plenum des Bundestags thematisiert.

Ich finde, das deutsche Transplantationswesen darf nicht reformiert werden, ohne diesem schreienden Unrecht zu begegnen. Es muss unter Strafe gestellt werden, in China Organstransplantationen zu erhalten. Gegen deutsche Ärzte, die in chinesischen Kliniken Transplantationen durchführen, muss ermittelt werden. Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216) muss von Deutschland ratifiziert werden.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Gesetzentwurf zum Transplantationswesen in der parlamentarischen Behandlung so zu ändern, dass dieser Menschenrechtsaspekt angemessene Berücksichtigung findet?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende ist bereits verabschiedet worden. Aktuell geht es um Gruppenanträge (also überfraktionelle Anträge) zur Zustimmungsregelung. Das Problem des illegalen Organhandels ist mir bekannt. Eine Regelung dieser Problematik findet sich in keinem der beiden Gesetzesvorhaben. Wie Ihnen sicher bekannt ist, erfolgt die Organisation der Organtransplantation in Deutschland über die DSO in Zusammenarbeit mit EUROTRANSPLANT. Beides sind private Stiftungsstrukturen, was wir bei mehr als einer Gelegenheit kritisiert haben. Unsere Forderung lautet, dies über eine staatliche Behörde mit entsprechender Aufsicht zu organisieren. Dennoch liegt das Problem des illegalen Organhandels nicht bei diesen Institutionen. Eigentlich ist es hinreichend im Strafrecht geregelt. Ich sehe nicht in erster Linie ein gesetzgeberisches Defizit sondern ein Verfolgungs- und Vollzugsdefizit. Aber auch wenn der Gesetzgeber hier gefordert sein sollte, dann ist das ein Thema außerhalb der aktuellen Regelungstatbestände, da es gesondert das Strafgesetzbuch betrifft.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg