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Frage von Ruth B. •

Frage an Harald Weinberg von Ruth B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

derzeit gibt es eine Gesetzesvorlage des Gesundheitsministeriums ("TSVG"), die vorsieht den Wahltarif für komplementärmedizinische Arzneimittel zu streichen.

In wessen Interesse liegt die Streichung dieses Wahltarifs? Liegt sie im Patienteninteresse? Im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen? Bei anderen?

Es scheint mir vollkommen irrational, Methoden, die mit gutem Erfolg angewendet werden und den Patienten dienlich sind, aus dem Repertoire zu streichen.

Aus eigener Erfahrung möchte ich etwas salopp sagen: Schulmedizin ist prima. Wenn sie mit Ihrem Latein am Ende ist, ist es für Betroffene ein Segen, wenn noch weitere Wege offen stehen und auch von einer ges. KV übernommen werden.

Eine im Bundestag eingereichte Petition (Nr. 90088 vom 11.1.2019) zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wird zurückgehalten. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung ist absolut indiskutabel.

Bitte setzen Sie sich im Sinne der Demokratie dafür ein, dass die Petition veröffentlicht wird.
Bitte setzen Sie sich im Sinne einer pluralistischen Medizin dafür ein, dass der Wahltarif erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

R. B.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau B.,

Wahltarife haben nach den Vorstellungen der LINKEN als wettbewerbliche Elemente bei den Gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip nichts zu suchen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung die Kosten für sämtliche medizinisch sinnvollen und nützlichen Maßnahmen übernehmen. Alles andere wäre nicht solidarisch. Selbstverständlich umfasst das auch Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, soweit sie sich als medizinisch sinnvoll und nützlich bewiesen haben.

Über die Veröffentlichung dieser Petition ist in der Tat noch nicht entschieden, weil zunächst eine Stellungnahme des Ministeriums eingeholt werden soll. So sieht es so aus, als würde das Bundesministerium für Gesundheit die Stellungnahme zu der Petition und damit die Veröffentlichung der Petition so weit hinausschieben, bis das Gesetzesvorhaben mit der Streichung der Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abgeschlossen sein wird. Dieses Vorgehen lehnen wir entschieden ab. Unsere Obfrau im Petitionsausschuss wird den Sachverhalt zur Rede stellen, mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB