Frage an Harald Weinberg von Hans H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stellvertretender Vorsitzender Weinberg,
Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.
Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."
Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschuss, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich moderieren und begleiten?
Sehr geehrter Herr Handel,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Diskussion um die Organspende! Meiner Meinung nach sollten Informationen wie beispielsweise die von Ihnen erwähnte begriffliche Aufklärung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfolgen. Eine persönliche Begleitung bzw. Moderation würde ich nicht übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg