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Frage von Wolfgang E. •

Frage an Harald Weinberg von Wolfgang E. bezüglich Staat und Verwaltung

Die gesetzlich regulierte Amtssprache ist hierzulande Deutsch. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren diese Regelung mehrheitlich. Deshalb ist es sehr befremdlich, wenn die Bundesanstalt für Arbeit ihre regionalen und kommunalen Außenstellen mit der angloamerikanischen Wortfindung "Jobcenter" bezeichnet! Infolge der gesetzlichen Amtssprachebe- Stimmung verliert die Behörde ihre legetime Amtsfähigkeit. Die Bezeichnung "Arbeitsamt" wird hingegen mehrheitlich von der Bevölkerung favorisiert. Eine Notwendigkeit zur fremdsprachlichen, alternativen Nutzung besteht nicht. Wird eine amtssprachliche Angleichung beabsichtigt?

W. E.

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr E.,

wenn wir es geschafft haben, die Bezugsdauer des ALG I wieder an die Erwerbstätigkeitszeiten davor anzuknüpfen und das ALG II zu einer echten sanktionsfreien existenzsicherenden Mindestsicherung gemacht haben, dann werden wir uns auch der Frage zuwenden, ob wir "Jobcenter" wieder umbenennen. Im übrigen dürfen Sie die beiden Institutionen nicht durcheinanderbringen: Das frühere "Arbeitsamt" heißt jetzt (ob sinnvoll oder nicht) "Agentur für Arbeit". Im "Jobcenter" (früher zwischenzeitlich auch mal "ARGE") sind die Kommunen und Landkreise als Träger zur Sicherung des Lebensunterhalts tätig. Da es auch um arbeitsmarktbezogene Eingliederung geht, kommt daher wohl der Name, den ich auch nicht für so glücklich halte. Eine genauere Definition und Abgrenzung von beidem finden Sie hier: https://kreishandwerkerschaft-duesseldorf.de/arbeitsagentur-und-jobcenter-aufgaben-und-unterschiede-2/

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg