Frage an Harald Weinberg von Jonas Dr. M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weinberg,
ich habe den Medien entnommen, daß Sie sich für einen Aufschub der bereits beschlossenen Abschiebung des 27-jährigen syrischen Täters in Ansbach eingesetzt haben. Bei allem Verständnis für eine abgeschlossene medizinische Behandlung - sind Sie entsprechend Ihrem als MdB geleisteten Amtseid nicht zunächst dem Wohl des deutschen Bürgers verpflichtet? In der Rechtsgüterabwägung zwischen dem Schutz der Bevölkerung vor "mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretenen" Tätern (heute.de) und dem Einzelinteresse des Betroffenen auf medizinische Behandlung - mit welcher Begründung haben Sie hier Ihre Prioritäten gesetzt und wie sehen Sie die Interessen derer die Ihre Diäten und Ruhestandsbezüge letztendlich bezahlen, gewahrt? Wohlgemerkt: die zum Abschiebezeitpunkt noch nicht bekannte Mitgliedschaft des Täters bei ISIS klammere ich aus.
Im Licht der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnise: würden Sie Ihre Entscheidung jetzt anders treffen? Wie stehen Sie zu Ihrer Parteigenossein Frau Wagenknecht, die wenigstens eine Risikoanlyse der bisher völlig ungesteuerten und blinden Zuwanderung fordert?