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Frage von André M. •

Frage an Harald Weinberg von André M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

in einem heute veröffentlichten Interview in der Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung sprechen Sie sich gegen eine Impfpflicht gegen Masern aus und begründen das mit dem Selbstbestimmungsrecht der Eltern.

Dazu möchte ich zwei Frage stellen:

1. Kann hier wirklich das SELBSTbestimmungsrecht der Eltern zur Begründung herangezogen werden? Denn erstens geht es nicht um eine Entscheidung der Eltern, die sie SELBST sondern das Wohl ihrer Kinder betrifft, und zweitens gefährden nicht geimpfte Kinder in Kitas und Schulen auch die Gesundheit und unter Umständen das Leben anderer Kinder. Wiegt hier die Schutzpflicht des Staates nicht höher? Anderes kindeswohlgefährdendes Verhalten von Eltern wird ja auch staatlich sanktioniert.

2. Könnten Sie zumindest einer Minimallösung zustimmen, dass nicht geimpfte Kinder vom Besuch von Kindertagessstätten auszuschließen sind?

Mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Kinder können selbstredend keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen. Daher treffen die Sorgeberechtigten, i.d.R. die Eltern diese Entscheidung, wie in tausenden anderen Fragen des Lebens auch. Die Tatsache, dass ein Kind potentiell irgendwann Masern haben könnte, reicht meines Erachtens nicht aus, das Kind von der Schulpflicht zu befreien. Es reicht auch nicht aus, es von dem Besuch einer Kita auszuschließen, da dies das Kind um Bildungschancen berauben könnte und diese höher zu gewichten sind. Und ich halte auch nichts davon, den Schul- oder Kitabesuch zu instrumentalisieren, um quasi durch die Hintertür eine Impfpflicht einführen zu wollen.

Solch große Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit der Person würden wesentlich mehr erfordern als die derzeitige "Bedrohungslage", zumal derzeit der Impfschutz der Kinder zu Schulbeginn und auch der Bevölkerung besser ist als je zuvor - Tendenz steigend.

Lesen Sie hierzu bitte auch meinen anderen Beitrag auf eine Anfrage vom selben Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB