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Frage von Peter M. •

Frage an Harald Weinberg von Peter M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weinberg,

ich hätte eine Frage zur Familienpflegezeit.
Gibt es schon Unternehmen, welche die Familienpflegezeit anbieten und auch finanziell in Vorleistung treten wie geplant?
Oder ist eine Vorleistung der Beschäftigten mittels Wertekonto an dem MaschmeyerRürup und die Nürnberger Versicherungsgruppe kassieren, notwendig?

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Sehr geehrter Herr Maier,

gerne antworte ich auf Ihre Fragen:

Gibt es schon Unternehmen?

Jüngst hat "Roche Diagnostics" in Mannheim angekündigt seinen Beschäftigten ab April eine Familienpflegezeit anzubieten, geregelt in einer Betriebsvereinbarung.
Hier orientiert sich das Unternehmen wohl am Modell der Familienpflegezeit von Schröder. Der Rechtsanspruch für die Beschäftigten steht dabei unter Tarifvorbehalt. Er gilt also nur, wenn das Unternehmen bereits einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Pflege hat. Es gibt auch weitere Unternehmen die Ähnliches anbieten. Wie hier ggf. Vorleistungen geregelt werden entzieht sich meiner Kenntniss und ist auch Sache der Tarifvereinbarungen.

Vorleistung der Beschäftigten mittels Wertekonto an dem MaschmeyerRürup und die Nürnberger Versicherungsgruppe kassieren?

Nur zum Anfang: Die MaschmeyerRürup AG ist eine Beraterfirma und kein Versicherungsunternehmen und kann deshalb nicht direkt an dem Familienpflegzeitmodell und der geplanten Ausfallversicherung mitverdienen.

Aber dazu Folgendes:

Fakt ist, dass ziemlich schnell klar wurde, dass am Familienpflegezeitkonzept, von dem die Versicherungswirtschaft klar profitieren wird, auch eine Versicherung mitgeschrieben hatte.

Im letzten Jahr ist dann auf Anfrage vom Büro Klaus Ernst herausgekommen, dass im Zusammenhang mit Konzeptentwicklung zur Familienpflegezeit zur Erstellung eines Gutachtens die Nürnberger Versicherungsgruppe sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe einbezogen wurden.
Das Gutachten wurde bei der MaschmeyerRürup AG in Auftrag gegeben, welche die Anderen Player mit ins Boot geholt hatte.

Was wir vom Konzept der Familienpflegezeit wissen ist, dass das Ausfallrisiko wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit des pflegenden Arbeitnehmers während der Pflegezeit durch eine Versicherung abzusichern ist. Dies erfolgt so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beginn der Familienpflegezeit eine Versicherung abschließen, um das Risiko der Unmöglichkeit der Rückzahlung aufgrund Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder auch anderer Ausfallgründe abzudecken. Die Versicherung ist abzuschließen mit dem ersten Tag der Familienpflegezeit und endet mit dem letzten Tag der Rückzahlung.

Das Ministerium hat in einem Ausschussbericht mitgeteilt, dass mittlerweile ein marktreifes Angebot für diese Versicherung vorliegen würde. Bei einer alters-, geschlechts- und risikoneutralen Prämiengestaltung ergäbe sich für ein mittleres Bruttoeinkommen von 2500 Euro eine monatliche Prämien von 15 Euro.

Welches Unternehmen das Angebot unterbreitet hat, wird DIE LINKE versuchen über eine schriftliche Frage an die Bundesregierung zu ergründen. Evtl. sind daraus dann weiter Schlüsse zu ziehen und evtl. auch Zusammenhänge zu vereinzelten Regelungen der oben beschriebenen Betriebsvereinbarungen zu ziehen.

Seit letzter Woche ist übrigens bekannt, dass die Familienpflegezeit nicht rechtsverbindlich sein soll. Die FDP hat sich mal wieder durchgesetzt und der Angelegenheit ihren Stempel im Sinne der Arbeitgeber aufgedrückt.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Weinberg MdB