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Frage von Hans K. •

Frage an Harald Weinberg von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

endschuldigen Sie bitte, ich habe bei meiner Frage, ihren Namen Vergessen. Meine Frage ist damit nicht Beantwordet. Das die Landtage, außer Bayern das Grundgesetz angenommen haben sollen, kann ich überall nachlesen, aber als die Landtage das Grundgesetz angenommen haben, hatte es noch keine Gültigkeit. Nach Verkündung im BGBl Nr.1 hat es Gültigkeit erlangt und erst dann müßten die Landtage dieses nach Artikel 144 ( 1 ) das Grundgesetz Annehmen oder Ablehnen und ist danach im BGBl zu verkünden. Meine Frage nochmal, in welchem BGBl kann ich nachlesen, das die Länder das Grundgesetz nach Verkündung angenommen haben?

Mit bestem Dank im voraus
H. Klein

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Sehr geehrter Herr Klein,

ich bin kein Verfassungsrechtler, aber nach meiner Auffassung liegen Sie hier falsch.

In Art. 144 Abs. 1 GG steht:

"Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll."

Der letzte Teil des Satzes impliziert ja geradezu, dass bereits vor der Verkündung im Bundesgesetzblatt die Annahme zu erfolgen hat. Es wäre ja zudem auch seltsam, wenn Gesetze zuerst in Kraft gesetzt und dann erst abgestimmt würden. Daher ist hierbei meines Erachtens alles mit rechten Dingen zugegangen.

Denken wir den umgekehrten Fall: Wenn kein Land zugestimmt hätte, wäre bei Inkrafttreten das Grundgesetz nicht gültig gewesen, weil für die Geltung zuerst zwei Drittel der Landtage hätten zugestimmt haben müssen. Damit wäre also auch Art. 144 nicht in Kraft gewesen.

Deshalb ging dies nur über den Weg, dass zuerst die Zustimmung vorliegt und dann das Bundesgesetzblatt folgt.

Dies ist jedenfalls meine laienhafte Einschätzung. Für alles weitere fragen Sie am besten Verfassungsrechtler, die sich mit dieser Frage befasst haben. Vielleicht kann Ihnen auch mein Kollege Wolfgang Neškovic Ihre Frage beantworten. Aufschlussreich könnten auch die Protokolle des parlamentarischen Rates sein.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Weinberg