Frage an Harald Weinberg von Alexander E. bezüglich Gesundheit
Ich bitte Sie, Herr Weinberg, mir folgendes zu erklaeren:
Mir wurde gestern ein Medikament, Clopidogrel, verordnet, und wurde vom Apotheker gebeten das Medikament heute abzuholen. Ich habe bereits gestern die von ihm geforderten 10,- Selbstbeteiligung gezahlt.
Heute nun will ich das Medikament abholen, da erklaert mir der Apotheker, dass das verordnete Medikament vom Hersteller und Alternativanbieter mit dem meine Kasse, die BKK Taunus, einen Vertrag habe nicht lieferbar sei, er mir daher ein anderes Produkt gleichen Inhaltsstoffes abgeben duerfe. auf meine unbedarfte Frage wo das Problem laege, wesentlich ist doch aus meiner Sicht der Wirkstoff und die Dosierung, sagte er mir, er muesse mir 4,35 von meiner Selbstbeteiligung zurueckgeben ???!!!
Das, verzeihung, regt mich nun auf! Wie soll ich das verstehen??
Hat meine Kasse einen Vertrag mit Ratiopharm, so deshalb, weil sie den Wirkstoff da am guenstigsten bezieht. Soweit, sogut, wieso muss ich aber dann den Hoechstbetrag zahlen? liegt der Zuzahlung der Listenpreis zugrunde, die Kasse aber zahlt weniger?? Das waere ein Fall von Betrug!
Hat meine Kasse gepennt? Ist zwischenzeitlich das Medikament vom Hersteller Biomo zu wesentlich guenstigeren Preisen verfuegbar? Das waer ein Fall von Pflichtverletzung?
Ich bitte um Erklaerung.
MfG
Alexander Eickhoff
Sehr geehrter Herr Eickhoff,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Schilderung macht deutlich, dass das Instrument der Rabattverträge völlig intransparent ist und ich werde dieses Beispiel, wenn´s passt, in meiner Arbeit als Abgeordneter benutzen.
Um es kurz zu machen: Ich kann dies auch nicht ganz nachvollziehen. Wenn das in der Apotheke alles korrekt gelaufen ist, dann würde das bedeuten, dass das Rabattvertragsmedikament über 100 Euro kostet und das Biomo-Medikament 56,50 Euro. Es kann sein, dass seit Abschluss des Rabattvertrags der Preis so stark gesunken ist. Das aber entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Listenpreise für die Medikamente sind:
Plavix: 100 St. 279,75 Euro; das ist ein Original-Präparat
ratiopharm: 100St. 180,40 Euro; das ist das Rabattvertrags-Medikament
Biomo Pharma: 55,98 Euro; dieser Betrag deckt sich ja (fast) mit dem aus der Zuzahlung errecheten.
Ein solcher Preisverfall ist nicht ungewöhnlich, wohl aber die Streuung unter der Generika-Firmen. Das ist sicher der Preisfindungsphase nach Wegfall des Patentschutzes für den Wirkstoff geschuldet und wird sich erledigt haben, sobald ein Festbetrag für Clopidogrel festgelegt wird. Niemand außer den Vertragspartnern kennt die Rabatte und ich kann deshalb nicht sagen, ob der Rabattvertrag der KK unwirtschafltich ist. Dass der Patient für ein rabattiertes Arzneimittel mehr zuzahlen soll als für ein nicht rabattiertes gehört zu den widersinnigen Auswirkungen der Rabattverträge.
Ein hoher Rabatt für das Ratiopharm-Präparates ist wahrscheinlich. Demzufolge hätte die Krankenkasse vermutlich die Möglichkeit, die Zuzahlung für das Ratiopharm-Präparat zu erlassen. Das liegt nach § 31 Abs. 3 SGB V im Ermessen der Krankenkasse.
DIE LINKE spricht sich gegen Rabattverträge aus, weil sie intransparent sind und die Versorgung verschlechtern, indem die Therapietreue der Patientinnen und Patienten nachweislich abnimmt.
Ich würde Ihre Anfrage gerne - anonym oder mit Ihrer Zustimmung auch namentlich - an Ihre Kasse weiterleiten und sie um Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB