Harald Unfried
SPD
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Frage von Emil D. •

Frage an Harald Unfried von Emil D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

"Die Flächen für den Wohnungsbau sind knapp und die fortschreitende Flächenversiegelung hängt damit zusammen."
Wenn man an den zahlreichen Gewerbegebieten vorbeifährt, und fast nur einstöckige Gebäude stehen sieht, kann man über solche und ähnliche Behauptungen nur verwundert den Kopf schütteln.
Warum verpflichtet man Erbauer solcher Gebäude nicht dazu ein weiteres Stockwerk mit Wohnungen zu bauen. In anderen Ländern ist das Normalität und Geld ließe sich auch damit verdienen. Das kostet keinen zusätzlichen Quadratmeter aber Quadratkilometer von Wohnfläche ließen sich im Handumdrehen schaffen. Utopie?
In Ihrlerstein ist das bereits Realität. Im Keller dieses Gebäudes befindet sich eine Tiefgarage, darüber ein Supermarkt und darüber Wohnungen. Es ginge also.
Haben Sie eine vernünftige Erklärung warum das kaum gemacht wird?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

mit Ihrer Fragestellung greifen Sie eine sowohl wohnungs- wie auch umweltpolitisch höchst relevante Thematik auf und skizzieren zugleich einen Lösungsansatz, dem künftig stärker als bisher gefolgt werden muss.

Der Bundestag hat im März 2017 die Weichen für eine Erleichterung des Bauens in verdichteten städtischen Gebieten gestellt (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt).

Die Kommunen können jetzt auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Dazu wurde der neue Baugebietstyp „Urbanes Gebiet“ geschaffen (neuer § 6a BauNVO). Der neue Baugebietstyp erlaubt es den Kommunen, dass auch in verdichteten innerstädtischen Gebieten bzw in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen.

Den Kommunen wurde damit ein neues Instrument an die Hand gegeben, um dichter und/oder höher zu bauen. Der neue Baugebietstyp erleichtert in neuen Baugebieten eine dichte, urbane Bebauung und gemischte Nutzungen. Ein Grundstück kann damit besser ausgenutzt werden. Es soll damit eine Stadtentwicklung gefördert werden, die auf weniger Flächenverbrauch ausgerichtet ist.

Es ist nun an den Kommunen, die sich hieraus ergebenden erweiterten Möglichkeiten der Stadtentwicklung zu nutzen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Harald Unfried