Frage an Harald Terpe von Hans-Joachim S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Schirm
Sehr geehrter Herr Schirm,
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes sowie zur geplanten Altersgrenze für Beamte der Bundeswehrfeuerwehr. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche im Bundestag behandelt und verabschiedet werden.
Die Gewerkschaft ver.di setzt sich dafür ein, dass die besondere Altersgrenze von 60 Jahren auch für die Bundeswehrfeuerwehrleute weiterhin zur Anwendung kommt. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat sich bei der Erstellung des Gesetzesentwurfes den von ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorgetragenen Argumenten jedoch verschlossen. Auch die Fraktionen der Regierungskoalition, die ja auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Nicht-Beamten ("Rente mit 67") beschlossen haben, lassen hier bislang keinen Änderungswillen erkennen. Meine Fraktion kritisiert den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen und wird ihn daher im Ergebnis ablehnen.
Ich stimme Ihnen zu: Wir brauchen Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass die Altersgrenze der Soldaten mit 55 Jahren auch für andere Beamte eingeführt wird, schon gar nicht zwangsweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe