Frage an Harald Terpe von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Dr. Terpe!
Vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich Ihrer kleinen Anfrage. Jetzt zu etwas Anderem:
Bei Ihrem Vortrag im Bundestag am 4.12. [ http://dbtg.tv/fvid/6249542 ] haben Sie im Gegnsatz zu Ihren Kollegen weitgehend darauf verzichtet, die "Begründungen" der üblichen Experten wiederzukäuen. Auch von den Erklärungen, die Sie vortrugen, scheinen Sie mir nicht sehr überzeugt. Fühlen Sie auch die kognitive Dissonanz eines wissenschaftlich orientierten Menschen, deren Auslöser ich in meinem offenen Brief an Frau Schwesig erläutere? [ https://www.facebook.com/notes/norbert-zillatron/mein-mitgef%C3%BChl/1674665812775351 ]
Warum werden in der Anhörung am 11.1. [ http://www.bundestag.de/blob/399498/c19e1cb5a11a002b01084af9397a3601/a13-50-to-data.pdf ] pratisch nur genau die "Experten" eingeladen (einzige Ausnahme: Prof. Stöver auf Einladung der Linken), die sowieso schon exklusiv für die Meinungsbildung aller Parteien maßgeblich waren? Was ist da noch der Sinn so einer "Anhörung"? Gegenseitiges Schulterklopfen, wie brav die Politik die Meinung der "Experten" umsetzt?
Warum wurde kein Vertreter der betroffenen Bürger eingeladen? Also zum Beispiel von der IG-ED. [ http://ig-ed.org/2015/11/ideologie-statt-jugendschutz/ ] Im Gegensatz zu dem, wie es bei Herrn Schwartzes Aussage klang, gibt es hier etliche fachlich kompetente und objektive echte Experten.
Warum werden besorgte Bürger, die die Gesetzesentwürfe und wissenschaftlichen Grundlagen oft besser kennen als viele Abgeordnete, von diesen meist mit einem frustrierend nichtssagenden "Positionspapier" der jeweiligen Fraktion abgewimmelt? Glauben Sie an die Verschwörungstheorie über eine ominöse "E-Zigaretten-Lobby"?
Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
als Oppositionsfraktion können wir im Rahmen der Anhörung einen Sachverständigen benennen. Die Anhörung am 11. Januar 2016 behandelte den "Gesetzesentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsum von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas". Daher haben wir uns für einen Sachverständigen aus der Kinder- und Jugendmedizin entschieden, da es hier um die Beurteilung der gesundheitlichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch den Konsum von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ging. Ich befürworte den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und unterstütze das Abgabeverbot von elektronischen Zigaretten/Shishas bei Kindern und Jugendlichen.
In der Anhörung am 11. Januar 2016 ging es jedoch nicht um die Regulierung von E-Zigaretten im Rahmen der EU-Tabakprodukterichtlinie oder um ein Abgabeverbot an Erwachsene.
Die grüne Bundestagsfraktion befürwortet klare Regelungen, die die Qualität der Produkte und Zusammensetzung der nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids sichern. Der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern muss gestärkt werden. Auch Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nicht auf Produktqualität und Produktsicherheit verzichten müssen. Das Bewerben der E-Zigarette und das Anpreisen einer gesundheitsfördernden Wirkung lehnen wir ab. Die grüne Bundestagsfraktion hält ein Verbot der E-Zigarette nicht für zielführend. Dies würde unter Umständen dazu führen, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Produkte über andere Kanäle beziehen, die eventuell mit einer geringeren Qualität und gesundheitlichen Schäden einhergehen würden. Dies ist mit einem effektiven Verbraucherschutz nicht zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe