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Harald Terpe
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Frage von Franjo G. •

Frage an Harald Terpe von Franjo G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,

im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen. Zu Ihrer Information: Diese oder andere Fragen erhalten auch andere Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

1. Was sagen Sie dazu, dass es bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten eine Zweiklassenmedizin gibt? Vermögende Patienten können sich Dronabinol für alle Indikationen, für die der Arzt es als sinnvoll erachtet, auf einem Privatrezept verschreiben lassen, während weniger betuchte Patienten in die Illegalität gezwungen werden, wenn sie sich ohne Erlaubnis des BfArM mit Cannabisprodukten behandeln, auch wenn ihr Arzt ihnen bei entsprechender Rechtslage diese Behandlung empfehlen würde?

2. In den Niederlanden ist Cannabis auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhältlich. In Kanada erteilt das Gesundheitsministerium Patienten mit einer entsprechenden ärztlichen Empfehlung eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis. In beiden Fällen sind die betroffenen Patienten nicht mehr gezwungen, sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu besorgen, sodass keine Gefahr besteht, dass sie sich gestrecktem und verunreinigtem Cannabis oder Cannabis unbekannter Qualität aussetzen. Wie beurteilen Sie die gesundheitlichen Risiken für deutsche Patienten, die sich aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage auf dem illegalen Markt mit Cannabisprodukten versorgen?

Wenn Sie nicht vollständig durch klinische Studien davon überzeugt sind, dass Cannabis Schwerkranken hilft, möchte ich Sie darum bitten, zumindest die begründete Unsicherheit zuzulassen, dass es so sein könnte. Ich möchte Sie bitten, einer juristischen Tradition folgend, in diesem Zweifelsfall gesetzgeberische Milde zu Gunsten der Angeklagten und Strafverfolgten walten zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

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Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen,

Herzlichen Dank für Ihre Frage zu Cannabis als Medizin.

1) Diese Situation ist aus medizinischen und ethischen Gründen nicht haltbar. Es kann nicht sein, dass Menschen hier ein in vielen Fällen wirksames Medikament wie Cannabis aus ganz offensichtlich ideologischen Gründen verweigert wird. Die Genehmigungspraxis des BfArM ist unmenschlich.
Deswegen setze ich mich dafür ein, dass Patientinnen und Patienten zum Beispiel mit Multipler Sklerose oder schweren Schmerzen Cannabis mit ärztlicher Genehmigung insbesondere anbauen und besitzen dürfen. Meine Fraktion hat bereits Ende des vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/072/1607285.pdf ). Wir hoffen nun, dass die anderen Fraktionen im Bundestag unserem Vorschlag zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes folgen.

2) Ich halte die häufig aus kriminellen Motiven verunreinigten psychoaktiven Substanzen wie Cannabis für gefährliche aber letztlich typische Erscheinungen des Schwarzmarktes. Ein illegalisierter Markt kennt natürlich keine gesundheitlich motivierten Instrumente zur Schadensminderung wie Qualitätskontrollen etc. Hier offenbart sich aus meiner Sicht eine gewisse Schizophrenie der derzeitigen Drogenpolitik.
Im übrigen zeigen die Fälle von Verunreinigung bei Cannabis, die aus meiner Sicht nur die Spitze des Eisberges sind, dass es für die Patientinnen und Patienten eine legale Möglichkeit geben muß, Cannabis anzubauen. Es darf nicht sein, dass diese Menschen, die wegen ihrer zum Teil schweren Erkrankungen ohnehin besonders belastet sind, strafrechtlichen Ermittlungen und den zusätzlichen möglichen gesundheitlichen Risiken der Produkte vom Schwarzmarkt ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe

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