Frage an Harald Terpe von Peter S. bezüglich Finanzen
Die Abschaffung der Pendlerpauschale trifft gerade Pendler in Flächenländern mit relativ geringem Durchschnittseinkommen. Immer wieder höre ich gerade von Grünen Politikern (die ich bis zur artfremden Verwendung der Ökosteuereinahmen treu gewählt habe) entäuschende Stellungnahmen zu diesem Thema.
Ein reales und in Mecklenburg gängiges Beispiel einer jungen, flexibelen und gut ausgebildeten Familie:
- Ehefrau 36km Anfahrt zur Arbeit (wohl Durchschnittlich in MV)
- Ehemann ist nach Arbeitslosigkeit flexibel genug, 120 km in die entgegengesetzte Richtung zur Arbeit zu fahren.
Eine Verlegung des Wohnortes brächte keine Verbesserung. Ein Arbeitsplatz für beide im gleichen Ort unrealistisch. Ein Zweitwohnsitz, bei dem durchschnittlich niedrigen Nettoeinkommen in MV, nicht finanzierbar. Diese Familie ist durch ihre Flexibilität nicht mehr auf Leistungen des Staates angewiesen. Auf der anderen Seite wird sie nun durch den Wegfall der Pendlepauschale und durch die ständig steigenden Einahmen aus dem Treibstoff-Steueranteil immer mehr belastet. Der Punkt, ab dem Hartz 4 lohnender ist, ist nicht mehr weit entfernt.
Wie Beurteilen Sie die Situation der beschriebenen Familie. Setzen Sie sich für eine Erhöhung der Pendlerpauschale ein? Raten Sie zu einem Abwandern der Fachkräfte?
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Antwort verzögert sich um ca. eine Woche wegen Urlaub.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sabine Schnabel
Mitarbeiterin
Sehr geehrter Herr Stahnke,
Herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Überlegungen gut nachvollziehen, denn es ist leider so, dass die Anforderungen der modernen Arbeitswelt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine immer höhere Mobilität und Flexibilität abverlangen. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern mit der ausgesprochen dünnen Besiedlung ist berufsbedingtes Pendeln über kürzere und mittlere Distanzen in vielen Regionen quasi der Normalfall.
Die Streichung der ersten 20 Kilometer in der Pendlerpauschale war daher ein steuerpolitischer Sündenfall von CDU/CSU und SPD. Wir haben diese Streichung immer abgelehnt, weil die Ungleichbehandlung von kurzen und weiten Wegen zum Arbeitsplatz ungerecht ist und nicht verfassungsgemäß sein kann. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 06.09.2007 verfassungsrechtliche Bedenken an der derzeitigen Ausgestaltung der Pendlerpauschale geäußert. Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2008 die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer als beruflich veranlasste Werbungskosten erzwingen.
Die komplette Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale von 30 Cent/km ab dem ersten Kilometer ist allerdings aus unserer Sicht nicht realisierbar. Sie würde den Fiskus 2,5 Mrd. Euro zusätzlich kosten. Wir schlagen daher eine einheitliche Pauschale von 15 Cent/Kilometer vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe