Frage an Harald Terpe von Paul M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Terpe,
Ich wollte sie hiermit fragen wie sie zu der Protokollierung von Verbindungsdaten stehen, welche in der Bevölkerung als Vorratsdatenspeicherung bekannt ist. Sollte diese Maßnahme so wie sie derzeit diskutiert wird, durchgesetzt, würde das die Totalprotokollierung aller Telekommunikations- und sogar Standortdaten aller in Deutschland lebenden Privatpersonen bedeuten. Niemand könnte mehr eine Information lesen oder senden können, ohne das der Staat ein halbes Jahr darüber Bescheid wissen kann. Desweiteren verursacht dieses Gesetz, falls erfolgreich, enorme Kosten für die Telekommunikationsanbieter, welche die Telekommunikationskosten in Deutschland für den Verbraucher steigern wird. Desweiteren werde viele Grundrechte beschnitten, jedenfalls meiner Meinung nach, und die der besonders besorgten Bürger.
Deshalb frage ich nun sie nun an dieser Stelle wie sie sich zu diesem Thema bei der bald stattfindenden Abstimmung verhalten möchten. Als Bürger aus ihrem Wahlkreis würde ich es sehr lobenswert finden, würden sie dagegenstimmen, um ein Instrumentarium das jeden Diktator glücklich machen würde, zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Maetschke
Sehr geehrter Herr Maetschke,
Da ich wie Sie erhebliche Bedenken gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung habe, werde ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmen.
Die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrundeliegende EU-Richtlinie ist verfassungs- und europarechtlich umstritten. Auf die verfassungsrechtlichen Probleme weist auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hin.
Mit Spannung wird die Entscheidung des EuGH zu einer Klage Irlands gegen die Richtlinie erwartet, vor allem weil der Gerichtshof schon die Fluggastdatenübermittlung "wegen falscher Rechtsgrundlage" gestoppt und damit unsere Rechtsansicht gestärkt hat. Die Entscheidung ist allerdings nicht vor 2008 zu erwarten.
Die EU-Vorgabe zur Vorratsdatenspeicherung hätte nämlich einstimmig von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet werden müssen, weil sie eindeutig Strafverfolgungszwecken dient. Nachdem einige Länder die Datenspeicherei kritisiert und ihr "Nein" angekündigt hatten, wich die EU-Kommission einfach aus. Ihre fadenscheinige Begründung: Bei der Vorratsdatenspeicherung handele es sich um die Harmonisierung des Binnenmarkts. Damit reichte eine Mehrheitsentscheidung aus, der diskutierte Entwurf eines Rahmenbeschlusses ging in der Richtlinie auf.
Unter Federführung unseres rechtspolitischen Sprechers, Jerzy Montag, ist ein Gruppenantrag initiiert worden. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten der Grünen, FDP und Linkspartei wurde darin die Bundesregierung aufgefordert, gegen dieses unlautere Verfahren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Doch Union und SPD weigerten sich, ein klares Zeichen für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit zu setzen und brachte stattdessen den auch von Ihnen kritisierten Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe