Frage an Harald Terpe von Knut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Dr. Herr Terpe,
mir gefällt es in diesem Land sehr gut. Ich habe hier meine Arbeit, meine Familie und meine Freunde. Allerdings gefallen mir die Angebote des hier tätigen Unternehmens "Brd" nicht. Das Preis-Leistungsverhältnis für Sicherheit, Bildung, Gesundheit, diverse Versicherungen usw. ist äußerst schlecht. Zudem sind die Zahlungsmodalitäten undurchsichtig und unnötig aufwendig. Ich möchte daher gern bessere Angebote (bspw. private Schulen, Versicherungen und Sicherheitsdienste) wahrnehmen und bei der "Brd" kündigen. Als Außendienstmitarbeiter können Sie mir sicher sagen, an wen ich mich wenden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Schreiber
Sehr geehrter Herr Schreiber,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Mit Bedauern haben wir Ihren Wunsch zur Kenntnis genommen, Ihren Vertrag mit der BRD zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Wir bedanken uns für ihre langjährige Mitgliedschaft und hoffen, dass Sie auch später noch gern an Ihre Zeit als Kunde der BRD zurückdenken werden.
Anlässlich Ihrer Kündigung möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben: Die Leistungen der BRD stehen nur den Mitgliedern bzw. Kunden der BRD offen. Daher möchten wir Sie bitte, nach dem Vertragsende die noch bestehenden Leistungen und Anrechte an die BRD zurückzugeben. Wir möchten Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass eine weitere Inanspruchnahme nur nach dem Abschluss eines privatrechtlichen Leistungsvertrages mit dem Unternehmen BRD möglich ist, dessen Zustandekommen sich die BRD aufgrund des allgemeinen Grundsatzes der Vertragsfreiheit vorbehält.
Daher möchten wir Sie nach Beendigung Ihres Vertrages um Folgendes bitten:
- Sämtliche Ihnen von der BRD erteilten Genehmigungen, Erlaubnisse oder sonstige Dokumente sind umgehend und vollständig an die BRD zurückzugeben. Dazu gehören beispielsweise Personalausweise, Reisepässe, Fahrerlaubnisse sowie Führerscheine, KfZ-Zulassungen sowie Fahrzeugscheine usw. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich nach Rückgabe dieser Dokumente Schwierigkeiten bei der Einreise in andere Unternehmen wie bspw. die USA oder Großbritannien ergeben können, die Sie dann auf bilateraler Ebene privatrechtlich mit diesen Unternehmen klären müssen. Bei Problemen auf den Gebieten dieser Unternehmen (bspw. Diebstählen oder Inhaftierungen) können Sie ggf. die Unterstützung des Auswärtigen Amtes in Anspruch nehmen, soweit dieses bereit ist, einen entsprechenden kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
- Die dauerhafte Inanspruchnahme von Einrichtungen und Liegenschaften der BRD steht nur Mitgliedern und Kunden der BRD offen. Wir möchten Sie daher bitten, bis auf weiteres diese nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört u.a. die Benutzung von öffentlichen Straßen und Autobahnen, Fußgängerüberwegen, Brücken, Büchereien, Universitäten, Schulen und Volkshochschulen, Museen und Theatern. Sollten Sie weiterhin an einer Nutzung einzelner Einrichtungen interessiert sein, könnten wir Ihnen – soweit auch uns eine solche geschäftliche Verbindung ertragreich erscheint – diese ggf. gegen erhöhtes Entgelt gestatten.
- Servicedienste durch einzelne Dienstleistungssparten des Unternehmens BRD wie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr oder Justiz können ebenfalls nicht mehr in Anspruch genommen werden, es sei denn die jeweiligen Dienstleister entschließen sich, einen entsprechenden kostenpflichtigen Servicevertrag mit Ihnen abzuschließen. Wir weisen Sie schon heute drauf hin, dass es dem jeweiligen Dienstleister aufgrund des allgemeinen Grundsatzes der Vertragsfreiheit freisteht, ob und wenn ja in welcher Form er diese Vertragsbeziehung eingehen will. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass aus Gründen der rechtlichen und finanziellen Sicherheit die Unternehmenszweige der Polizei und Feuerwehr grundsätzlich nur nach Vorabüberweisung des vollständigen Leistungsentgelts tätig werden. Um einen reibungslosen Service zu gewährleisten, bitten wir Sie daher, Ihren Bedarf einige Tage vor Inanspruchnahme beim jeweiligen Unternehmen anzumelden und die Höhe des entsprechenden Überweisungsbetrags zu erfragen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Kündigung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Harald Terpe