Frage an Harald Terpe von Karl W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Terpe,
viele nachbarschaftliche Projekte (z.B. Stadtteilzentren oder Projekte, die günstigen Wohnraum schaffen) bekommen ihr erstes -zum Erwerb oder zur Sanierung einer Immobilie notwendige- Kapital in Form von Nachrangdarlehen (Direktkredite o.ä.) von einer solidarischen Nachbarschaft.
Nun hat das Bundesfinanzministerium im Nachgang der PROKON-Affäre einen Referentenentwurf für die Änderung des Vermögensanlagegesetzes vorgelegt, der diese positive Bewegung bremsen könnte, obwohl im Vertrag der Großen Koalition formuliert ist, dass "die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtert" und unbürokratisch behandelt werden soll (S.78 des Koalitionsvertrages).
Aus dem Entwurf folgt, dass die für die Initiativen wichtigen Nachrangdarlehen prospektpflichtig werden. Gerade die kleinen und mittleren Initiativen können sich die Kosten in Höhe von 20.000 bis 60.000 Euro, die mit der Erstellung eines von der BaFin genehmigten Prospektes verbunden sind, aber auf keinen Fall leisten. Und so könnte es sein, dass nicht nur Nachbarschaftsprojekte, sondern auch Energiegenossenschaften oder kleine Wohnungsgenossenschaften von diesem Gesetz betroffen sein werden.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausnahmeregelung (Bagatellgrenze) nur für Vermögensanlagen vor, „die auf einer Internet-Dienstleistungsplattform vertrieben...“ werden. Damit hängt die Notwendigkeit einer Regulierung nicht von der Qualität der Anlageform ab, sondern von der Art, wie sie angeboten wird.
Werden Sie sich als mein Wahlkreisabgeordneter im Bundestag dafür einsetzen, dass für sogenannte "Immovielen-Projekte" entweder ebenfalls eine Bagatellgrenze von mindestens 1 Mio. Euro eingezogen wird? Oder das Vertrauen der Gesellschaft dergestalt erhalten wird, dass solche Projekte grundsätzlich von der Regelung ausgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Wiedemann