Frage an Harald Terpe von Dr. Marita B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Terpe,
es ist mir unverständlich, dass das Verbrennen von Grünschnitt in den Monaten März und Oktober immer noch erlaubt ist.
Leider halten sich Betreffende weder an Zeiten noch nehmen Rücksicht auf Wind und Wetter bzw. verbrennen alles, was sich so in dem Zeitraum von der letzten Verbrennung angesammelt hat. Meistens passiert es am Wochenende und da kann das Ordnungsamt auch nicht helfen. Außerdem muss man bei diesen Zeitgenossen mit allem rechnen, wenn man sie zur Rede stellt.
Der Bürgerbeauftragte in Schwerin konnte mir auch nicht helfen.
Schon morgens liegt der Gestank nach Kohlenmonoxid in der Luft. Diese frisch abgeschittenen Äste brennen ja nicht, sondern es qualmt den ganzen Tag vor sich hin und niemand fühlt sich zuständig Abhilfe zu schaffen.
Für Menschen mit Atembehinderung, eingeschränkter Herz- und Lungenfunktion sind diese Monate unerträglich.
Wir haben die Mülldeponie ganz in der Nähe und trotzdem ist das Brennen erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Marita Bleckert
Sehr geehrte Frau Dr. Bleckert,
grundsätzlich ist das offene Verbrennen von Abfällen (auch von Grünschnitt) verboten. Auch ein Deponieren von unbehandelten Abfällen - auch Gartenabfällen - ist nicht erlaubt.
Allerdings können die zuständigen Landesbehörden Ausnahmen zulassen. Für den Landkreis Rostock finden Sie die Regelungen unter http://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html. Dabei sind jedoch bestimmte Regeln einzuhalten. Sollten Sie den Eindruck haben, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, rate ich Ihnen, sich mit dem zuständigen Umweltamt in Verbindung zu setzen.
Die Bundesregierung hat in einer Kleinen Anfrage auf Initiative meiner Fraktion erklärt, dass sie darüber nachdenken, das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich zu verbieten (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802214.pdf; Frage 31).
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Harald Terpe