Frage an Harald Terpe von Brigitte S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
was halten Sie von den Rabattverträgen der Krankenkassen mit der Pharmaindustrie? Nach Informationen der Deutschen Stiftung Patientenschutz,erhalten viele Betroffene nicht mehr ihre Original-,, sondern Ersatzmedikamente (Generika), deren Wirkstoffe dieselben sein sollen, aber es gibt Abweichungen bei den Hilfsstoffen in den Medikamenten. Dadurch kann es zu erheblichen neuen bzw. anderen Nebenwirkungen kommen.Durch die vereinbarten Rabatte sparen die KK Millionenbeträge und nehmen die event. auftretenden Leiden insbesondere der chronisch Kranken und Pflegebedürftigen in Kauf, deren Behandlungen wiederum Kosten verursachen.Ist der Patient eher eine ökonomische Kategorie denn Mensch? Wenn der Patient beim Arzt sein Ursprungsmedikament weiterhin fordert, wozu er ein Recht haben soll, hat der Arzt nach seinen Aussagen Probleme mit seinem Budget bzw. die Krankenkasse fordert von ihm, nur die Mittel zu verschreiben, die von Firmen kommen, mit denen die KK einen Rabattvertrag hat.Auch die Apotheken sind daran gebunden.
Freundliche Grüße
Brigitte Schneider
Sehr geehrte Frau Schneider,
gesetzliche Krankenkassen haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge zu schließen, um einen möglichst günstigen Preis für identische Arzneimittel (Generika) zu erzielen. Das neue Medikament muss dabei über den gleichen Wirkstoff, die gleiche Arzneiform und die gleiche Dosierung verfügen. Damit soll gewährleistet werden, dass PatientInnen ihre Therapie in gewohnter Weise fortsetzen können. Die Zulassung erfolgt mit Bezug auf die Unterlagen des Originalmedikaments und es muss die direkte Vergleichbarkeit nachgewiesen werden. Die Darstellung von Pharmaherstellern, etwa dass deren Medikamente besser verträglich seien, ist größtenteils falsch.
Für den Fall, dass es im Einzelfall „Unverträglichkeiten“ durch ein Austauschpräparat gibt, können die behandelnden ÄrztInnen den Austausch des ursprünglichen Medikamentes durch ein preisgünstigeres ausschließen.
Wir Grünen halten Rabattverträge nicht für falsch, sehen jedoch die Notwendigkeit, dieses Instrument kritisch zu beobachten (z.B. mögliche Marktverengung, mögliche Lieferprobleme, mögliche Verhinderung des Wettbewerbs beim Auslaufen von Patenten) und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Eine Abschaffung, wie zum Teil gefordert, ist jedoch keine Lösung und wird von keiner der im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt.
Rabattverträge haben auch Vorteile für PatientInnen: Sie erhalten für die Dauer des Vertrags, in der Regel 2 Jahre, immer dasselbe Arzneimittel statt wie in den Jahren davor, möglicherweise jedes Mal ein Medikament eines anderen Herstellers (die drei günstigsten - z.T. wechselten diese häufig - durften durch die Apotheke abgegeben werden). Rabattverträge vermindern somit sogar Compliance-Probleme.
Für bestimme Arzneimittel(gruppen) bietet § 129 Absatz 1 Satz 8 SGB V den Krankenkassen und Apothekenverbänden die Möglichkeit, in einem Rahmenvertrag grundsätzliche Ausnahmen für die Austauschbarkeit zu verabreden. Diesen Ansatz teilen wir Grünen. Ob dazu noch externer unabhängiger Sachverstand hinzugezogen werden sollte oder der Gemeinsame Bundesausschuss vielleicht das bessere Gremium wäre, darüber ließe sich diskutieren.
Ein gesetzliches Austauschverbot für dem Betäubungsmittelgesetz unterliegende Schmerzmittel unterstützen wir nicht. Der Bundestag sollte keine konkreten medizinischen oder pharmakologischen Entscheidungen in Bezug auf einzelne Medikamentengruppen oder Behandlungsmethoden treffen. Hierzu ist eine besondere Expertise notwendig. Hinzu kommt, dass die bereits erwähnte Aut-Idem Regelung, behandelnden ÄrztInnen die Möglichkeit gibt, den Austausch auszuschließen. Ebenso haben Apotheken die Möglichkeit, von der Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, abzusehen, wenn der Abgabe im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe