Frage an Harald Terpe von Dirk J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
ich nehme Bezug auf Ihre Antworten zum Thema CMV..
Über den Weg der „Patientenbeteiligung“ habe ich beim G-BA erst ein Screening und nach dessen Ablehnung zumindest eine Aufnahme der Aufklärung zu CMV in den Mutterschaftsrichtlinien gefordert.
Beides ohne Erfolg!
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass bei entsprechenden Befund eine Therapie mit Hyperimmunglobulin von Ärzten empfohlen wird. Doch da kann es schon zu spät sein. Die erste Präventionslinie sind Hygienemaßnahmen. Dazu ist es aber notwendig, dass Schwangere über CMV informiert werden. Deshalb müssen die Mutterschaftsrichtlinien umgehend geändert werden!
Sie halten selbst eine sorgfältige Aufklärung von werdenden Eltern über die Risiken einer Zytomegalie-Infektion während der Schwangerschaft für wichtig. Da gehen wir konform.
Sie schreiben in Ihrer Antwort, dass die Politik keine Einflussmöglichkeit hat. Dies sehe ich nicht so!
Als Beispiel möchte ich da das Mammographie-Screening nennen.
Was werden Sie bzw. Ihre Partei tun, damit eine Aufklärung zu CMV in den Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Junge
Sehr geehrter Herr Junge,
wie ich bereits in meiner Antwort vom 4. April 2011 erläutert habe, ist es in Deutschland Aufgabe der ärztlichen Fachgesellschaften, entsprechende Präventionsmaßnahmen in ihre Behandlungsrichtlinien aufzunehmen. Zudem obliegt es der ärztlichen Selbstverwaltung, Ärztinnen und Ärzte in Fort- und Weiterbildung auf entsprechende Präventionsmöglichkeiten und Aufklärungspflichten aufmerksam zu machen.
Ich halte es für richtig und sinnvoll, dass derartige Entscheidungen von Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation getroffen und nicht in das Belieben der Politik gestellt werden.
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort vom 4. April 2011.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe