Frage an Harald Terpe von Sabine L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Hr. Dr. Terpe,
ich finde Ihre Antwort zum Thema CMV sehr kompetent und habe den Eindruck gewonnen, das Sie persönlich eine Regelung sehr begrüßen würden. Seit Jahren versuchen viele engagierte Menschen aus verschiedenen Kompetenzbereichen den GBA zu überzeugen, dass eine gesetzliche Pflicht zur Aufklärung unbedingt notwendig ist.
Ist habe jeden Tag mit betroffenen Eltern zu tun. Setze mich mit Verzweiflung, Trauer, Therapien und Sorge Betroffener auseinander. Sehr oft führt die mangelnde Aufklärung dazu, dass sich Eltern selbst die Schuld geben für die Behinderung ihrer Kinder. Das macht mich sehr traurig, da die Eltern die Laien sind, die sich auf die fachliche Kompetenz der Ärzte verlassen müssen. Es gibt auch schon viele Ärzte, die sich dem Thema angenommen haben, aber leider ist dies im Gesamtbild gesehen noch nicht genug. Auch die Aufklärung der Ärzte selbst ist noch nicht ausreichend.
Das Screening vor und während der Schwangerschaft, sowie eine Aufklärung über CMV und die Erläuterung der Hygienemaßnahmen sind unbedingt nötig. Die Anzahl der Infektionen steigen jährlich und die Erkrankungen sind vielfältig und schwer.
Doch wer ist denn nun wirklich zuständig? Wenn es die Politik nicht ist, der GBA aber nicht reagiert, wer ist denn dann im GBA der Verantwortliche, der all die Zeit verstreichen lässt und weitere Betroffene in Kauf nimmt?
Eine flächendeckende Aufklärungsaktion von Seiten gesetzlicher Institutionen würde sicher dazu beitragen, das dem Thema mehr Bedeutung bemessen wird und eine gesetzliche Regelung vorangetrieben werden könnte. Leider hat sich bisher noch niemand eingehend damit befasst, die jetzigen Vorgaben zu erweitern.
Gibt es eine Möglichkeit etwas zu unternehmen das helfen könnte den Prozess zu beschleunigen? Die im Moment gültigen Regelungen kennen wir nun alle, aber wissen auch, das diese eben nicht für alle ausreichend sind und es viel zu viele Betroffene gibt.
Liebe Grüße
Sabine Leitner (selbst betroffene Mutter)
Sehr geehrte Frau Leitner,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wie bereits in meiner Antwort vom 4. April 2011 geschildert, halte ich eine sorgfältige Aufklärung von werdenden Eltern über die Risiken einer Zytomegalie-Infektion während der Schwangerschaft für wichtig. Sie stellt sicher, dass die Betroffenen von sich aus Präventionsmaßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Infektion zu verringern. Sollte es den werdenden Eltern ein Bedürfnis sein, sich einem serologischen Test zu unterziehen, können sie dies auch heute schon auf freiwilliger Basis tun, müssen die Kosten dafür allerdings selbst tragen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt halte ich die Aufnahme eines flächendeckenden Screenings in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen - wie bereits erläutert - für verfrüht, da es bislang keine wirksamen Therapie-Optionen bei Feststellung einer Infektion gibt. Das Screening selbst ist eine rein diagnostische Methode, die weder Infektionen verhindern noch ihre Folgen abmildern kann. So würde auch die Einführung eines solchen Screenings das Leid der Betroffenen nicht mildern.
Die Politik hat keine Einflussmöglichkeit, welche Methoden der Gemeinsame Bundesausschuss in seine Richtlinien aufnimmt. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen, wenn die medizinische Notwendigkeit und der Nutzen nachgewiesen sind. Den Antrag, sich mit einer neuen Behandlungsmethode zu befassen, kann allerdings nach § 135 Absatz 1 SGB V nur der Unparteiische, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, eine Kassenärztliche Vereinigung oder der Spitzenverband Bund der Krankenkassen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe