Frage an Harald Terpe von Dietmar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Terpe,
als selbstständiger, gesetzlich Krankenversicherter, zahle ich meinen Beitrag auf Grund meines Einkommens des Vorjahres. Wenn ich im laufenden Jahr mehr verdiene, muss ich nachzahlen, verständlich.
Wenn ich weniger verdiene, bekomme ich das zu viel gezahlte Geld nicht zurück. Das ist meiner Ansicht nach Betrug.
Welche Meinung haben Sie dazu und wie setzen Sie sich für eine gerechte Lösung ein?
MfG D.Kohtz
Sehr geehrter Herr Kohtz,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Krankenkassen haben sehr detailierte Grundsätze zur Beitragsbemessung und -ermittlung bei freiwilligen Mitgliedern. Sie finden diese Grundsätze hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%C3%A4tze__Beitragszahler_12521.pdf
Dort finden Sie in § 6 Abs. 3a folgende Bestimmung:
"Abweichend von Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 ist auf Antrag des Mitgliedes das Arbeitseinkommen über einen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Abs. 3 EStG, ggf. ergänzt um die dem Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegenden, den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ausweisenden Unterlagen, nachzuweisen, wenn die Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheides eine unverhältnismäßige Belastung darstellt."
Wenn es einen unverhältnismäßigen Abstand zwischen Ihrem tatsächlichen Einkommen und dem des Vorjahres gibt, sollten Sie dies Ihrer Kasse mitteilen. Nach meiner Interpretation führt ein gesunkenes Einkommen zu geringeren Beiträgen.
Sollte es auf dieser Grundlage keine Einigung mit der Krankenkasse geben, wenden Sie sich ggf. nochmal an mein Rostocker Wahlkreisbüro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. Harald Terpe