Frage an Harald Terpe von Axel J. bezüglich Gesundheit
Werter Dr. Terpe,
nachdem allem Anschein nach das BfArM in der Cannabis als Medizin-Frage inzwischen eine wesentlich softere Gangart gegenüber den viele Jahre lang veralberten schwerkranken Patienten einlegt, indem das öffentliche Interesse einer Behandlung nunmehr endlich Anerkennung und Umsetzung findet, dabei auf das Ausschlusskriterium Vorstrafen und die Anschaffung eines Tresors verzichtet wird und auch die ärztlichen Regelungen zur Unterstützung der Patienten erleichtert worden sind, stehen die wenigen Genehmigungsinhaber aktuell vor Apothekenpreisen von 14 - 22 €/g Gras und fragen sich - nachdem sie vielfach Jahre in der gebührenpflichtigen BfArM-Warteschleife zubrachten - ob und wie sie (zumeist) von ALG oder Hartz IV die Kosten für`s Legalgras abdrücken sollen, welches doppelt bis dreifach so teuer ist wie auf dem
Schwarzmarkt.
Was tun, Dr. Terpe?
Sozialklagen anstrengen? Wohlwissend, dass der Spitzenverband der GKV und der Gemeinsame Bundesausschuss doch am längeren Hebel sitzen und wieder nur ablehnendes Erstattungs-Kopfschütteln von den Krankenkassen zu erwarten ist?
Na klar: Dass zwischenzeitlich mehr Ausnahmerlaubnisse erteilt werden, ist schon ein Fortschritt. Das soll nicht in Abrede gestellt werden. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass Sie an diesem Fortschritt maßgeblich beteiligt sind. Aber verglichen mit der Situation in Kanada oder in einigen US-Staaten ist die Lage für deutsche cannabisbedürftige Patienten noch immer absolut hinterwäldlerisch. Besonders fehlt es an aufgeklärten Ärzten, die scheuklappenfrei mit dem Thema umgehen und keine Angst haben auf "schmalem beruflichem Grat" zu wandern. (Siehe zB Substitutions-Ärzte).
Beim Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin ist die meist gestellte Frage die nach einem kompetenten Doc und wo ein solcher möglichst in Wohnortnähe zu finden wäre.
Was könnten/würden Sie als Arzt und Politker auf derlei Patienten-Fragen antworten?
MfG
Axel Junker
Sehr geehrter Herr Junker,
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die liberalere Haltung der Bundesopiumstelle ist in erster Linie ein Verdienst von Organisationen wie der ACM oder SCM. Und sicher wäre dies auch nicht gegen den Willen der Drogenbeauftragten und der betreffenden Mitarbeiter in der Bundesopiumstelle möglich geworden. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Anpassung der Antragshinweise für die Ärztinnen und Ärzte hinweisen, die ebenfalls geändert wurden. Es kommt jetzt darauf an, die Ärztinnen und Ärzte vor allem durch die Landesärztekammern oder die Bundesärztekammer auf diese neuen Möglichkeiten und das vereinfachte Verfahren hinzuweisen. Auf diese Weise können möglicherweise noch vorhandene Vorurteile bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten verringert werden.
Allerdings ist die Situation nicht befriedigend. Denn auch der Extrakt oder die Cannabisblüte sind nicht zum Nulltarif zu haben bzw. die Kosten werden in der Regel nicht durch die Kassen übernommen. Mein Ziel ist es daher weiterhin, den Eigenanbau mit ärztlicher Bescheinigung zu ermöglichen. Zusätzlich brauchen wir ein zugelassenes Cannabismedikament, das dann für bestimmte Indikationen zur Verfügung steht und dessen Verschreibung auf Kosten der GKV möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe