Frage an Harald Terpe von Heribert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Dr. Terpe,
§ 305b SGB V sieht vor, dass die Öffentlichkeit lediglich "in gebotener Ausführlichkeit" über die Einnahmen-Ausgaben Situation der GKVen informiert werden muss, wobei die GKVen über die Tiefe der Darstellung einen sehr breiten Spielraum haben. Über die Vermögenslage und Schulden (Bilanz) der GKVen gibt es keine Berichtspflicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung zur Aufstellung von Lagebericht, Risikobericht, Anhang und erst recht kein Erfordernis für ein Testat von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Der Öffentlichkeit wird die Einsicht in eine Bilanz verwehrt. Jeder Freiberufler ist gesetzlich verpflichtet, über seine Gewinnermittlung mehr an Informationen zu offenbaren (obwohl auch Freiberufler nicht bilanzieren müssen) als dies die GKVen müssen. Eine interne Revision der GKVen findet nur im 5 Jahresrhytmus durch das Bundesversicherungsamt bzw. die für die SV zuständigen obersten Landesbehörden statt, siehe auch § 274 SGB V. Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Vermögenslage der GKVen informiert? Warum gibt es keine Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern? Ist der Zeitraum von 5 Jahren für eine interne Revision bei den rasanten Umwälzungen und Änderungen in der Gesetzgebung im Gesundheitswesen nicht viel zu lang? Gibt es in Ihrer Fraktion Gesetzgebungsinitiativen, die dem Bürger eine Einsicht auch in die Vermögenslage (s)einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht? Jede kleine 25.000 € GmbH muss im Bundesanzeiger seine Vermögensverhältnisse für alle einsehbar offenbaren. Warum nicht auch die GKVen? Auf welcher Grundlage können gewählte Vertreter bei den Sozialwahlen überhaupt mitbestimmen, wenn ihnen grundlegende Informationen (Vermögenslage, Schulden) vorenthalten werden? Setzt eine vernünftige Diskussion und Vertrauen in die Gesundheitsreform nicht voraus, dass die GKVen auch über ihr Vermögen/Schulden und nicht nur über ihre Einnahmen und Ausgaben berichten müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
Derzeit hapert es vor allem auf Landesebene an der Überprüfung der gesetzlichen Krankenkassen. Häufig geben die Berichte der Landesrechnungshöfe darüber Auskunft, ob bzw. dass die zuständigen Landesbehörden die Prüfung vernachlässigen. So geschehen etwa im 2008er Bericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, der der Landesregierung erhebliche Mängel attestierte. So ist es auch zu erklären, dass manche Krankenkassen Schulden gemacht haben, obwohl dies vom Gesetz her gar nicht zulässig ist.
Dem bisweilen politisch geduldeten Schlendrian in manchen Bundesländern stehen sehr ausführliche Prüfkriterien des Bundesversicherungsamtes gegenüber (" http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_100/nn_1046350/DE/Bundesversicherungsamt/Organisation/Abteilung_20K/Pr_C3_BCfthemenkatalog,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Pr%C3%BCfthemenkatalog.pdf "). Unser Ziel ist es, dass vergleichbare Prüfkriterien auch auf Landesebene gelten. Eine Erhöhung der Prüfdichte (der Gesetzegeber schreibt "mindestens alle fünf Jahre" vor) ist in diesem Zusammenhang sicher wünschenswert.
Aus meiner Sicht sind darüber hinaus die Sozialwahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung dringend reformbedürftig. Sie suggerieren Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Versicherten. In der Bevölkerung jedoch sind sie kaum bekannt, ihre Bedeutung für die Mitbestimmung ist höchst umstritten. Im Rahmen der grünen Bürgerversicherung wollen wir auch die Sozialwahlen reformieren, damit sie zu einem echten Instrument der Mitbestimmung werden. Hierzu gehört auch die Stärkung der Qualifikation der in der ehrenamtlichen Selbstverwaltung Tätigen sowie die regelmäßige Information der Krankenkassenmitglieder über die Arbeit der ehrenamtlichen Selbstverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe