Frage an Harald Terpe von Felix W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
Seit nunmehr 5 Jahren diskutiert man über ein "Patientenverfügungsgesetz", was auch dringend benötigt wird. Nun wurden ja von einer Gruppe Parlamentariern, die von MdB Hubert Hüppe angeführt wird, in der abschließenden Debatte, Fragen aufgeworfen, die eine Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Regelung gänzlich in Frage stellt. Damit werden die Abschlussberatungen wohl nicht mehr vor der Bundestagswahl stattfinden. Die letzte Entscheidung dazu wird ja am 18. Juni gefällt.
Welche Priorität hat bei Ihnen die Autonomie und Fürsorge am Lebensende? Würden Sie noch in dieser Legislaturperiode für ein Gesetz zur Patientenverfügung stimmen?
Gerade Ihr Standpunkt als MEdiziner würde mich brennend interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wallerius,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Das Thema Patientenverfügung beschäftigt den Bundestag in der Tat schon sehr lange. Am kommenden Donnerstag, dem 18. Juni, wird es wohl nun zur abschließenden Debatte kommen. Bislang wurden drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe eingebracht, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Eine Zusammenstellung der Entwürfe sowie weiterer Materialien finden Sie auf meiner Homepage unter
http://www.harald-terpe.de/gesundheit/patientenverfuegung.html .
Neben diesen Gesetzentwürfen wird am Donnerstag ebenfalls über den von Ihnen erwähnten Antrag des Kollegen Hubert Hüppe abgestimmt, der fordert, auf eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ganz zu verzichten.
Gemeinsam mit meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt und den Kollegen Wolfgang Bosbach, René Röspel und Otto Fricke habe ich einen dieser Gesetzentwürfe initiiert. Für uns war der leitende Gedanke, einerseits die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren, andererseits aber auch sicherzustellen, dass lebenserhaltende Maßnahmen nicht leichtfertig unterlassen werden, ohne dass ein entsprechender Wille des Patienten festgestellt wurde.
Von zentraler Bedeutung ist für mich, dass die Betroffenen sich ärztlich beraten lassen, bevor sie eine Patientenverfügung errichten. Nur wer über Krankheitsstadien und Behandlungsmöglichkeiten informiert ist, kann wirklich selbstbestimmt entscheiden, welche Behandlung er wünscht und welche nicht. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass diese ärztliche Beratung von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, damit alle Menschen - unabhängig von ihrem Einkommen - in den Genuss einer solchen Beratung kommen können.
Bei der parlamentarischen Abstimmung am kommenden Donnerstag werde ich mich dafür einsetzen, dass unser Gesetzentwurf vom Parlament beschlossen wird. Bislang ist allerdings unklar, ob überhaupt einer der Gesetzentwürfe eine Mehrheit finden wird.
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird aber ein Gesetz allein nicht alle Konflikte in der Praxis lösen können. Aus meiner Sicht als Mediziner halte ich es deshalb für ratsam, alle Beteiligten (behandelnde Ärzte, Angehörige, nahe Vertraute, Pflegepersonal) in die Entscheidung über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen mit einzubinden. In solchen Situationen ist es besonders hilfreich, wenn der Betroffene zuvor einen Vorsorgebevollmächtigten benannt hat, der für ihn letztlich diese schwierige Entscheidung treffen kann. Dies ist heute schon möglich - auch ohne Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Terpe