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Harald Moritz
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Frage von Maic W. •

Frage an Harald Moritz von Maic W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Hallo Herr Moritz,

vielen dank das Sie sich die Zeitnehmen und hier die Fragen der Bürger zu beantworten.

Wie stehen Sie dazu das es im Plänterwald immer schlechter steht mit der Nahversorgung und mit infrastruktur?

Geschäfte die abgerissen werden für Wohnungsbau Steigern nicht grade die Attraktivität des Viertels

https://www.berliner-woche.de/plaenterwald/c-wirtschaft/auf-dem-grundstueck-an-der-eichbuschallee-sollen-wohnungen-gebaut-werden_a232732

Haben Sie Konkrete Pläne um den Plänterwald den Plänterwald zu entwickeln?

Viele Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Winckler,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann verstehen, dass sie sich in ihrer Nähe Nahversorgungseinrichtungen wünschen. Auch wir wollen "die Stadt der kurzen Wege" durch die lange Wege und damit Verkehr mit seinen negativen Folgen vermieden wird. Das ist auch ein grundsätzliches Ziel geordneter städtebaulicher Verhältnisse und ein Gebot der inklusiven Gesellschaft, nämlich dass sich auch mobilitätseingeschränkte und/oderältere Menschen selbstständig versorgen können. Aber diese Ziele sind für die Kommune nur langfristig erreichbar. Das Bezirksamt, als zuständige Behörde für Baugenehmigungen, kann im Normalfall einen Grundstücksbesitzer nicht vorschreiben was er auf seinem Grundstück baut. Es sei denn, es besteht für das Gebiet in dem das Grundstück liegt ein Bebauungsplan, dann hat sich der Eigentümer an die Festlegungen dieses Plan zu halten. Im Plänterwald gibt es aber keine gültigen Bebauungspläne, hier sind Bauanträge nach dem §34 BauGB zu entscheiden. Wenn der Eigentümer, wie ja in der Eichbuschallee geschehen, sein Grundstück in einem Wohngebiet mit einem Wohnhaus
bebauen will, obwohl vorher dort ein Supermarkt war, so wird die Behörde das nicht versagen können. Das Amt kann versuchen den Eigentümer zu überzeugen, da vielleicht eine Kombination aus Supermarkt und Wohnhaus zu errichten, aber wenn der nicht will, muss das Amt letztlich die Baugenehmigung erteilen.

Was könnte das Bezirksamt für eine bessere Nahversorgung im Ortsteil Plänterwald tun? Der Bezirk hat ein Einzelhandelskonzept für den Bezirk, daraus könnte man ggf. den Bedarf begründen. Er könnte diesen Bedarf in einer Bereichsentwicklungsplanung verfestigen und dann einen Bebauungsplan aufstellen, mit entsprechenden Flächenfestlegungen für Einzelhandelseinrichtungen. Voraussetzung ist, er kann das in der Planung auch begründen und ebenso, wenn nicht noch wichtiger, es müssen Flächen dafür vorhanden sein. Das Bezirksamt kann nicht eine bebaute private Fläche über einen Bebauungsplan mit einer anderen Nutzung belegen. Theoretisch schon, aber ich glaube nicht dass das praktisch möglich ist. Aber meines Wissens gibt es keinen solchen Bebauungsplan im Ortsteil Plänterwald und ob dafür zur Zeit geeignete Grundstücksflächen zur Verfügung stehen bin ich mir auch nicht sicher. Also geht das nur über langfristige Planungen im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung des Ortsteils.
Die Politik, ob ich als Abgeordneter oder die Bezirksverordneten, können das alles anregen und ich würde davon ausgehen, dass das auch in der BVV Treptow-Köpenick geschehen ist, aber sie hat kein Mittel Nahversorgungseinrichtungen herzustellen.
Es bleibt also nur der langfristige Weg über stadtplanerische und baurechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Ortsteil auch solche Einrichtungen zu berücksichtigen. Oder es findet sich ein Grundstückseigentümer der von sich aus auf seinem Grundstück so etwas bauen will. Ab einer bestimmten Größe brauchte der dann seinerseits wieder einen Bebauungsplan, weil er die Wohnnutzung damit stören könnte.
Ich hoffe Ihnen damit ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Moritz