Frage an Harald Kühn von Heinz P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie haben beim Kommunalwahlkampf 2014 angegeben als Landrat, im Gegensatz zu Herrn Kreidl, nur 1600 € aus dem Kreishaushalt für Ihre Geburtstagsfeier verwendet zu haben und damit ein Zeichen für einen bescheidenen Maßstab gesetzt zu haben. Meine Fragen an Sie: Ist Ihrer Meinung nach Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege mit privaten Anlässen von Mandatsträgern zu verbinden? Bis zu welcher Höhe der so verwendeten Beträge kann man Ihrer Meinung nach noch von "Anstand" sprechen? Bis zu welcher Höhe dürfen Gelder aus dem öffentlichen Haushalt bedenkenlos angenommen werden, wenn die erforderliche Zustimmung vorliegt? Wer sollte den geldwerten Vorteil versteuern? Der Einladende (also der Kreistag) oder der Begünstigte?
Sehr geehrter Herr Prediger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen. Offensichtlich handelt es sich hier jedoch um eine Verwechslung.
Herr Abgeordneter Kühn hat sich nie in diesem Sinne geäußert. Vielmehr hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf eine ähnliche Anfrage hin klargestellt, dass es keine Finanzierung einer Geburtstagsfeier durch den Landkreis gab.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Diehm
Büroleiter